AW: Kautionssparbuch
Das kann der Vermieter noch bis zu 6 Monaten in Verwahrung behalten, weil er während dieser Zeit noch Schadensersatzansprüche aus verdeckten Mängeln anmelden kann.
Und er kann einen Teil der Kaution für eine zu erwartende Nachzahlung aus der Betriebskostenabrechnung einbehalten. Dieser Betrag kann das rund Dreifache einer monatlichen Vorauszahlung betragen.
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