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Alt 13.03.2010, 19:07
oldlady oldlady ist offline
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Frage AW: Kautionssparbuch

Vielen Dank für diese schnelle und informative Antwort

Doch ich habe zwei weitere Fragen:

1) Kann sich ein Vermieter aus dem Kautionssparbuch seines Mieters nach Belieben "bedienen"?
Ich meine damit: kann er ohne weiteres Geld abheben?

2) Angenommen keine "verdeckten Mängel" und Betriebskostenabrechnung erledigt.
Wie kommt der (ehemalige) Mieter dann wieder an das Sparbuch? Einmal unterstellt: kein korrekter Vermieter.

Geändert von oldlady (13.03.2010 um 19:08 Uhr) Grund: Nachtrag
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