Vielen Dank für diese schnelle und informative Antwort
Doch ich habe zwei weitere Fragen:
1) Kann sich ein Vermieter aus dem Kautionssparbuch seines Mieters nach Belieben "bedienen"?
Ich meine damit: kann er ohne weiteres Geld abheben?
2) Angenommen keine "verdeckten Mängel" und Betriebskostenabrechnung erledigt.
Wie kommt der (ehemalige) Mieter dann wieder an das Sparbuch? Einmal unterstellt: kein korrekter Vermieter.