AW: Kautionssparbuch
Nein, bedienen kann er sich nicht so einfach, z.B. während der Mietzeit schon mal garnicht.
Bei beendetem Mietverhältnis müssen Sie bei der Bank oder Sparkasse nach dem Verbleib des Sparbuchs fragen. Erst wenn der Vermieter keine Ansprüche mehr anmeldet, können Sie über diesen Betrag verfügen.
An das Sparbuch wird der ehemalige Mieter dann nur rankommen, wenn er deswegen Klage vor Gericht erhebt.
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