Einmal als generelle Information zu diesem Thema:
Der Vermieter hat die Kaution auf einem separaten Sparbuch und außerhalb seines privaten Vermögens anzulegen.
Über die Art der Anlage, z.B. auf einem
Tagesgeldkonto statt einem klassischen Sparbuch, können separate Abmachungen getroffen werden.
Freundliche Grüße,
Mietrecht Einfach