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Alt 28.07.2010, 17:03
cright1 cright1 ist offline
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Registriert seit: 28.07.2010
Beiträge: 2
Standard Betrug? Feuchtigkeit in der Wohnung!

Hallo zusammen,

ich habe vor einem Jahr von einer "Freundin" eine Wohnung gemietet, die sich im Laufe der Mietzeit als feucht erwiesen hat. Da wir "befreundet" waren und meine "Freundin" mir ein außerordentliches 14-tägiges Kündigungsrecht mündlich einräumte, habe ich von Mietkürzungen zunächst abgesehen. Ich habe dann nach einer neuen Bleibe gesucht, die ich dann zum 15.06. auch gefunden habe. Zunächst wurde mir die Beendigung des Mietvertrages zu diesem Zeitpunkt vor Zeugen mündlich zugesichert. Nach dem ich dann schriftlich zum 15.06. gekündigt hatte, wußte meine "Freundin" allerdings davon nichts mehr und knüpfte daran Bedingungen.

Daraufhin habe ich mich mit den Vormietern in Verbindung gesetzt, die mir Unterlagen gezeigt haben, die belegen, dass meiner "Freundin" diese Feuchtigeit des Wohnraums durchaus bekannt war. Ich habe das Amt für Wohnraumkontrolle beauftragt, den Bau in Augenschein zu nehmen. Diese haben erhebliche Feuchtikeiten in 2 von 3 Wohnräumen sowie in der Küche festgestellt. Ich bin mittlerweile ausgezogen. Eine Weitervermietung darf erst nach Sanierung erfolgen.
Somit ist es für mich Betrug, das mir diese Bruchbude überhaupt erst unter Vorspiegelung falscher Tatsachen vermietet wurde.

Liege ich hier richtig? Kann ich, nach meinem Auszug noch auf Betrug klagen? Ist es richtig, dass bei einem solchen Befund durch das Bauamt die Miete für das dort verbrachte Jahr zurückgefordert werden kann?

Vielen Dank für euren Rat.

LG

CRight1
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