Hallo Linee,
Wir haben einen kleinen Artikel zum Thema Mietschulden hier bei Mietrecht-Einfach:
Mietschulden
Den möchte ich dir als erstes ans Herz legen. Und aus diesem Artikel geht auch hervor, dass ein Vermieter erst bei Mietschulden in Höhe einer Monatsmiete kündigen kann. Und das erst nach einem Verzug von 2 Monaten. Das sehe ich bei dir nicht gegeben.
Ebenso haben wir Informationen zur Räumungsfrist:
Räumungsfrist
Auch diesen Artikel empfehle ich dir, denn darin ist auch der Hinweis auf eine übliche Räumungsfrist bei Zahlungsverzug -> 2 Monate und eine mögliche Verlängerung bei Härtefällen wie z.B. Schwangerschaft.
Mein Tipp an dich:
Einen Widerspruch gegen die Kündigung einzulegen und eine Säumnisaufstellung von deinem Vermieter zu fordern, in welcher er dir aufzeigt, wie sich der Betrag aus 2 Monatsmieten zusammensetzt, den du ihm schuldig bist.
Wenn es so ist wie du sagst und nur der Januar offen ist, so sehe ich seine fristlose Kündigung als unbegründet an!
Solltest du dich jedoch irren und der Vermieter kann 2 säumige Mieten nachweisen, oder auch eine, die länger als 2 Monate im Verzug war, so rate ich dir dich an einen Mieterverein in deiner Umgebung zu wenden und mich detailliert über die Räumungsfrist zu erkundigen. Insbesondere im Bezug auf deine Schwangerschaft!
Ich hoffe ich war eine kleine Hilfe und würde mich freuen, wenn du mir sagst, wie es bei dir weitergegangen ist.
Mietrecht-Einfach