Einzelnen Beitrag anzeigen
  #1  
Alt 20.01.2009, 08:21
katze123 katze123 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.01.2009
Beiträge: 1
Ausrufezeichen Gemeinsamer Mietvertrag - einseitige Kündigung

Folgender Sachverhalt:
Ein Paar hat eine Wohnung gemeinsam gemietet. Er hat sich von ihr getrennt und sie ist hals über kopf zu ihren Eltern gefahren und noch nicht wieder aufgetaucht. Weder er noch sie können und wollen die Wohnung allein bezahlen. Er will wegziehen, da er ziemlich weit entfernt arbeitet und sich in seinem Arbeitsort eine Wohnung suchen. Er allein kann aber die Wohnung nicht kündigen; sie erklärt sich am Telefon aber auch nicht bereit, die Kündigung mit zu unterschreiben. Die Hausverwaltung will natürlich nicht, dass er nur allein kündigt, denn der Mietvertrag ist von beiden unterschrieben. Falls er sie nicht dazu bewegen kann, die Kündigung mit zu unterschreiben, was kann er tun? Er will alles ordentlich und sauber abklären, hat aber offensichtlich keine Chance, wenn sie nicht mitmacht.



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen