Einzelnen Beitrag anzeigen
  #2  
Alt 09.02.2009, 17:17
Benutzerbild von Recht-Einfach
Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 956
Standard

Hallo Markus,

also wenn die Wohnung einsturzgefährdet ist, dann halte ich dies für einen Grund für die fristlose Kündigung, da ja eine Gefahr für Leib und Leben existiert.

Und wenn eine Wohnung nicht nutzbar ist, so kann die Miete natürlich gekürzt werden. Bei einer Wohnung, die garnicht mehr bewohnbar ist, denke ich ist auch eine Kürzung von 100% berechtigt.

Dennoch empfehle ich das zurückbehaltene Geld aufzubewahren oder auf einem Tagesgeldkonto zu parken, falls der Vermieter doch noch rechtliche Ansprüche geltend machen kann.

Ich hoffe ich war eine Hilfe und freundliche Grüße,


Mietrecht-Einfach
__________________

Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch der Mitglieder!
Es findet keine Beratung durch einen Fachanwalt statt!
Mit Zitat antworten
Anzeigen: