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Alt 25.02.2008, 11:01
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Hallo Chris,

also der Mieter hat generell Recht darauf, dass sich seine Wohnung in einem betriebsfähigen Zustand befindet. Das Problem was ich sehe ist, dass du Kenntnis von einem fehlenden Ofen hattest - und dies wurde ja auch schriftlich festgehalten. Dennoch ist dieser Zustand meiner Meinung nach nicht zumutbar.

Hast du den Vermieter denn schon einmal darauf angesprochen?
Es wäre ja sicherlich auch in seinem Sinne die Wohnung betriebsbereit zu halten und ggf. Kosten zu investieren, damit das Mietverhältnis mit dir weiterhin besteht.

Bevor es zu rechtlichen Schritten kommt solltest du auf jeden Fall einmal mit deinem Vermieter sprechen und versuchen diesen Mißstand außergerichtlich zu erreichen.

Es würde mich freuen, wenn du dich mal meldest, wie es weitergeht.
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