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Alt 16.04.2009, 15:01
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Hallo Sonnenschein.

So wie ich das sehe brauchst du garnicht so verzweifelt zu sein. Denn Eigenbedarf ist nur ein möglicher Grund zur ordentlichen Kündigung durch den Vermieter.
Das kannt du hier gerne nochmal nachlesen: Ordentliche Kündigung durch den Vermieter (Punkt 2)

Und so wie du die Vertragsklausel zitiert hast, ist dieses Recht bis zum 31.12.2010 für beide Parteien ausgeschlossen.

Ich hoffe ich war eine Hilfe und ich würde mich freuen, wenn du dieses Forum vielleicht auf dem Laufenden hälst, wie es bei dir weitergegangen ist.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach
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