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| Betriebskosten und Nebenkosten Fragen zum Thema Betriebskosten und Nebenkosten zur Miete |
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#1
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hallo zusammen,
ich habe da mal eine frage vielleicht kann mir ja jemand weiter helfen. es geht um das thema hausmeister.... in meiner nebenkostenabrechnung steht der hausmeister extra aufgelistet so wie auch die gebäudereinigung extra...die auch der hausmeister bzw.sein frau macht(oder sie machen es mal zusammen) ich habe nun aber gelesen das der vermieter dieses so nicht abrechnen darf...stimmt das? und dann wollte ich mal wissen ob es üblich ist das die gebäudeversicherung auf die jeweilige wohnfläche gerechnet wird. lg enny
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#2
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#3
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das ist mir ja schon klar das ich dafür bezahlen muss aber ich habe dieses gefunden: Ein Beispiel dafür ist der Hauswart. Gehört zu seinen Aufgaben die Pflege der Grünanlagen und die Reinigung des Treppenhauses, sind diese beiden Posten bereits mit dem Lohn abgegolten.
und beides ist bei uns aufgelistet also für beides zahle ich extra aber beides wird vom hausmeisterpaar gemacht. oder habe ich das falsch verstanden? |
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#4
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Lassen Sie sich den Stundenzettel des Hausmeisters zeigen, dann sehen Sie, welche Arbeiten er ausführt. Ich kann anhand Ihrer Angaben nicht erkennen, dass hier eine Doppelbezahlung vorliegt.
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#5
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Das Problem ist hierbei auch, dass für Reinigung und Grünpflege zusätzliche Kosten anfallen können:
Diverse Putzmittel und Geräte für die Reinigung. Grüngut und vielleicht ein neuer Rasenmäher für den Garten. Solange der Hausmeister seinen Lohn nicht doppelt abrechnet gibt es kein Problem. Beispiel: Ihr Hausmeister hat die Woche 20 Stunden arbeit erledigt. Davon 10 Stunden als Hauswart, 5 Stunden Grünpflege und 5 Stunden Reinigung. Somit wäre alles in Ordnung, es besteht keine Doppelbelastung und die Tätigkeiten des Hausmeisters wurden lediglich auf die einzelnen Nebenkosten Posten verteilt. Ich hoffe das konnte ein wenig Aufschluss geben. Mietrecht Einfach
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| Stichworte |
| betriebskostenabrechnung, hausmeister, nebenkostenabrechnung |
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