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Betriebskosten und Nebenkosten Fragen zum Thema Betriebskosten und Nebenkosten zur Miete

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Mülltonne "privatisiert"

Betriebskosten und Nebenkosten (Mietrecht)

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  #1  
Alt 15.02.2009, 23:17
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.02.2009
Beiträge: 1
Standard Mülltonne "privatisiert"

Folgende Situation:
wir haben 4 normale Tonnen für 7 Wohnungen.
Teils Familien, teils alleinstehende. Diese haben bisher auch problemlos ausgereicht. Seit einigen Monaten hat sich jemand im Haus (ich vermute eine Familie oder gemeinschaftlich mit einer zweiten) eine Mülltonne in den gemeinsamen Fahrradkeller gestellt, diese mit 2 Ketten abgestellt. Niemanden ausser den Personen, die diese angekettet haben hat also Zugriff. Nicht das uns restlichen die 3 nicht reichen würden..es geht ums prinzip: wir zahlen alle anteilig für 4 zugängliche Tonnen nicht für 3. Ausserdem steht diese im öffentlichen Bereich und Müll darf man bekanntlich nicht im Haus lagern. Derjenige stellt sie bei Müllabfuhr hoch und nimmt sie wieder verkettet in den Keller nach Abfuhr. Ich mache mir auch Sorgen wg. diversen Tieren etc. die sich im Keller ansammeln.
Wohnungseigetümer hat bislang nicht auf die Beschwerde reagiert.
Ich überlege bei der nächsten Nebenkostenabrechnung mich zu weigern, die 4. Tonne mitzubezahlen wenn das so bleibt.
Bin ich im Recht?
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  #2  
Alt 16.02.2009, 19:28
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 882
Standard

Hallo Mieterin2,

Das Verhalten ist natürlich dreist. Ist es denn nicht möglich die Mieter ausfindig zu machen, die sich diese Art und Weise angeeignet haben?

Die Kosten um 25% für die nicht nutzbare Tonne zu kürzen halte ich für gefährlich, so lange die anderen Tonnen zur Entsorgung ausreichen.

Mein Vorschlag: Besprich dich doch einmal mit den weiteren Mietern. Auf diesem Wege müsste doch auch der "Sünder" auffindbar sein. Setzt gemeinsam ein Schreiben auf, in dem Ihr auf die Mißstände hinweist. Zum Einen, dass eine Tonne nicht gemeinschaftlich nutzbar ist, zum Anderen, dass Müll direkt im Haus gelagert wird.
Hierbei kann auch mit Androhung einer gemeinschaftlichen Senkung der Nebenkosten gearbeitet werden, wenn der Vermieter nicht innerhalb einer angemessenen Frist für Abhilfe sorgt.


Freundliche Grüße,


Mietrecht-Einfach
__________________

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