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| Betriebskosten und Nebenkosten Fragen zum Thema Betriebskosten und Nebenkosten zur Miete |
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#1
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Hallo,
die Nebenkostenabrechnung 08 ist ins Haus geflattert und beginnt ab 08.08.2008, der Mietvertrag läuft aber erst ab 01.09.2008, die Unterschrift und Schlüsselübergabe für das Mietobjekt war am 08.08.2008. Eine vorherige Nutzung war nicht abgesprochen bzw. vereinbart. Wie ist die Rechtslage? Vielen Dank im voraus, Markus |
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#2
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Hallo Markus.
Meines Wissens nach können die Betriebskosten und Nebenkosten natürlich erst ab Einzug berechnet werden. Es ist ja nicht unüblich einen Mietvertrag auch 3 oder mehr Monate vor Bezug zu unterschreiben. Wichtige Frage ist hierbei: Wurde die Wohnung denn auch schon vorher genutzt? Sollte die Wohnung ab dem 08.08.2008 genutzt worden sein, halte ich es auch durchaus für möglich und rechtens die Nebenkosten ab diesem Zeitpunkt auf den Mieter umzulegen. Sollte die Wohnung vertragsgemäß ab dem 01.09.2008 bezogen worden sein, würde ich Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung einlegen und um Korrektur bitten. Freundliche Grüße, Mietrecht Einfach
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