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Betriebskosten und Nebenkosten Fragen zum Thema Betriebskosten und Nebenkosten zur Miete

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Nebenkosten schätzen erlaubt?

Betriebskosten und Nebenkosten (Mietrecht)

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  #1  
Alt 24.06.2009, 17:43
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 24.06.2009
Beiträge: 1
Standard Nebenkosten schätzen erlaubt?

hallo ich habe meine nebenkostenabrechnung von 1.7.08 bis 31.12.08 bekommen und soll nun 691 euro nachzahlen was ich für sehr übertrieben finde und habe widerspruch eingelegt und gebeten die rechnung nochmals zu überprüfen.jetzt sagt mein vermieter das der wasserzähler falsch abgelesen wurde und die heizungswerte (haben neue zähler bekommen)nicht mehr berechnet werden können weil die alten zähler nicht mehr vorhanden sind also nicht mein verschulden.jetzt haben die meine nebenkosten einfach geschätzt und kommen jetzt auf 420 euro die ich nachzahlen soll die mir auch zu hoch erscheinen für ein halbes jahr darf man meine nebenkosten schätzen wenn der vermieter zu dumm ist meine nebenkosten zu berechnen
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  #2  
Alt 25.06.2009, 18:33
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 956
Standard AW: Nebenkosten schätzen erlaubt?

Hallo matz1971,

hierzu kann ich leider keine konkrete Aussage machen. Fakt ist: ca. 50% der zugestellten Nebenkostenabrechnungen sind laut Mieterbund nicht in Ordnung.

Und ein Verschulden des Vermieters kann meiner Meinung nach auch nicht zu deinen Lasten gehen.

Hier empfehle ich ggf. mal einen Mieterverein in der Nähe aufzusuchen und den Fal zu übergeben, da es sich um bares Geld handelt, was gespart werden kann.


Freundliche Grüße,


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