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| Betriebskosten und Nebenkosten Fragen zum Thema Betriebskosten und Nebenkosten zur Miete |
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#1
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Hallo, am 31.10.07 bin ich aus meiner früheren Wohnung ausgezogen. Die Nebenkostenabrechnung 2007 habe ich bereits Anfang 2008 erhalten. Nun habe ich für 2007 noch eine Abrechnung bekommen. Der Grund ist, da der Abrechnungszeitraum für die Heizkostenabrechnung vom 01.10.07 bis 30.09.2008 ist. Diese Abrechnung wurde erst in diesem Jahr erstellt. Da mein Nutzungszeitraum bis 31.10.07 ist, wird mir nun nochmals eine Abrechnung in Rechnung gestellt (01.10.07 - 31.10.07). Ist das zulässig?
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#2
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Hallo aegypterle,
generell gilt für die Form der Nebenkostenabrechnung: Diese ist innerhalb eines Jahres, nach Ablauf des zu veranlagenden Jahres zu erstellen. Somit kommt diese Nachberechnung zu spät. Ich würde definitiv Widerspruch gegen die Nachberechnung der Nebenkosten einlegen mit der Begründung, dass diese zu spät veranlagt wurde. Eine Berechnung innerhalb von 2008 wäre mit Zustellung Mitte Oktober 2008 durch den Energielieferanten ja durchaus möglich gewesen. Meiner Meinung nach ist die Abrechnung der Nebenkosten verjährt und das würde ich dem Vermieter mitteilen. Freundliche Grüße, Mietrecht Einfach
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