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| Betriebskosten und Nebenkosten Fragen zum Thema Betriebskosten und Nebenkosten zur Miete |
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#1
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Unser Haus hat 5 Mietparteien 2 Gewerbe und 3 Wohneinheiten( Insgesamt 600m²). Die einzelnen Bereiche haben eigene Zähler, die aber seit 10 Jahren nicht mehr geeicht worden sind. Zunächst bedeutet dies, dass wir 15 % der Heizkosten in der Nebenkostenabrechnung kürzen können. Dies reicht uns aber nicht, da unsere Nebenkostenabrechnung 50% der Gesamtheizkosten betragen und das für eine Wohnung die lediglich 94m² gegenüber 600² der Gesamtfläche. Außerdem hat der Vermieter die Gewerbefläche nicht vorab ausgewiesen, wozu er u.E. verpflichtet ist.
Was können wir zun? Ist der Vermieter verpflichtet eine neue Nebenkostenabrechnung zu erstellen oder wie können wir hier agieren? Hat jemend eine Idee oder mehr! Euer Oldboy Übrigens, allen einen guten Rutsch ins neue Jahr und viel Erfolg. |
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#2
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Hallo Oldboy,
ich würde dir in einem solchen Fall auf jeden Fall empfehlen die Nebenkostenabrechnung prüfen zu lassen. Solche Aufgaben übernehmen in der Regel der Mieterschutzbund, Mietervereine oder auch ein Fachanwalt für Mietrecht. Statistisch ist jede zweite Nebenkostenabrechnung möglicherweise fehlerhaft und ich bin mir recht sicher, dass es bei dir, mit der Form der Abrechnung, nicht in Ordnung ist. Ich hoffe du hast auf beschriebenem Wege Erfolg und kannst noch den einen oder anderen Euro sparen. Es würde mich freuen, wenn du uns auf dem Laufenden hälst! Freundliche Grüße und ebenfalls einen guten Rutsch, Mietrecht-Einfach
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