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Vormund und Testament

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  #1  
Alt 11.05.2018, 10:36
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.05.2018
Beiträge: 2
Standard Vormund und Testament

Hallo zusammen,
wir (Ehepaar 2 leibliche Kinder unter 18), wurden im Freundeskreis drauf hingewiesen doch schnellstmöglichst ein Testament auf Gegenseitigkeit zu verfassen. Hintergrund: Im Falle des Ablebens eines Ehepartners soll von Amtswegen ein Vormund bestellt werden der die Erbschaftlichen Belange der Kinder regelt.

Ist das wirklich so?
Wenn ja, würde es als erstes genügen ein Testament (letzen Willen) ala Berliner Testament auf Gegenseitigkeit zu verfassen und dieses beim Amtsgericht zu hinterlegen?

Wir scheuen uns derzeit aufgrund der Kosten, dieses Notariell ausführen zu lassen. Später soll dies noch geändert werden.

Freue mich auf eure Rückmeldungen.

Gruss

Svenja



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  #2  
Alt 11.05.2018, 11:30
Benutzer
 
Registriert seit: 09.02.2018
Beiträge: 72
Standard AW: Vormund und Testament

Aus meiner Sicht reichte es, ein "Berliner Testament" formgerecht zu erstellen und dies beim Nachlassgericht zu hinterlegen. Das kostet z.B. in Bayern um die 80€.
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  #3  
Alt 11.05.2018, 14:22
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.05.2018
Beiträge: 2
Standard AW: Vormund und Testament

Hallo Skyscraper,
danke für die schnelle Info. Also stimmt die Aussage tatsächlich?

Gruss

Svenja
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  #4  
Alt 11.05.2018, 14:46
Benutzer
 
Registriert seit: 09.02.2018
Beiträge: 72
Standard AW: Vormund und Testament

Ja so haben wir das gemacht.

Wenn ihr Bedenken habt, dass die Kinder unter Betreuung kommen, wäre eine Betreuungsverfügung eventuell eine Lösung. Aber ich bin mir überhaupt nicht sicher, ob minderjährige Erben generell einen Nachlasspfleger (Vormund) zugeteilt bekommen und das Problem in der von euren Bekannten geschilderten Form existiert.
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