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Erbgemeinschaft und Pflichtteil bei sechs Geschwistern

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  #1  
Alt 11.09.2016, 11:17
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.09.2016
Beiträge: 1
Standard Erbgemeinschaft und Pflichtteil bei sechs Geschwistern

Hallo ich bin neu hier im Forum und wollte antworten auf ein paar fragen auf folgende situation.

Die Mutter meine Frau ist verstorben und da die Erbe ledichlich aus ein abrissreife Haus und ein kleine fast wertloses Haus bestand hat sie dies abgelehnt das ging alles gut aber.
Sie würde nun gesagt das als ihr Vater vor 12 Jahren verstorben ist wurde die Erbe nicht richtig bearbeitet und sie ein pflichtteil von 8% hat.
Dies bedeutet das die eine geschwister die die Erbe von der Mutter angenommen hat hat nun diese pflichtteil und die 50% von der Mutter daher hat sie 58%.
Nun kommt die situation das sie gesagt hat das alle Erbangelegenheiten gleichmässig durch 6 geteilt werden und will das wir alle Kosten tragen inklusive die ganze heizkosten und Hauskosten.
Meine frage ist wie es da steht da meine Frau nur 8% der Erbe hat muss sie eigentlich nur 8% die Kosten tragen oder nicht?.
Muss sie auch die kosten von ihre Schwester tragen die dort noch wohnt ( die Schwester weigert übrigens alles aufzulegen und hat einfach ein blatt Papier mit Kosten vorgelegt die sie bezahlt haben will).
Wer kennt sich da schon aus und was sind die pflichten dazu.



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  #2  
Alt 11.09.2016, 12:39
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Erbgemeinschaft

Hallo,
um ehrlich zu sein verstehe ich den Sachverhalt nicht wirklich.

Wenn eine Erbengemeinschaft besteht, bei der ein Erbe das Haus aus der Erbmasse bewohnt, ist es nicht üblich, eine Kostenbeteiligung von den anderen Erben zu verlangen!

Im Gegenteil: Die anderen Erben verlangen eigentlich die Auszahlung Ihres Erbanteils von dem Erben, der das Haus bewohnt, damit die Erbengemeinschaft aufgelöst werden kann.

Ich befürchte nur, dass Ihr Sachverhalt zu komplex für ein Forum dieser Art ist. Hinzu kommt noch die Sprachbarriere. Ich kann Ihnen daher nur raten einen Anwalt zu konsultieren! Das können Sie auch telefonsich über unseren Partner: Telefonische Erbrecht Rechtsberatung

Viel Erfolg, wünscht Erbrecht Einfach
__________________

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Stichworte
beteiligung, erbe ausgeschlagen, kosten, pflichtteil


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