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Was geht vor? Erbvertrag oder Testament?

Erbrecht allgemein (Erbrecht)

Antwort
 
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  #1  
Alt 30.09.2011, 02:53
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.12.2010
Beiträge: 4
Standard Was geht vor? Erbvertrag oder Testament?

Grüße an die Gemeinschaft.
Mich würde mal folgendes interessieren: Ich bin verheiratet und meine Herzdame und ich haben einen Ehevertrag (Erbvertrag) geschlossen. Dementsprechend sind die Klauseln in meinem Testament abgefasst.

Doch was ist, wenn dieser Ehevertrag einmal hinfällig ist? Ich wünsche mir das nicht, aber wer weiß in dieser schnelllebigen Zeit wohin? Sind ja immer zwei, die dabei mitspielen

Meine Frage: Was geht vor?
Erbvertrag oder persönliches Testament?

Andy
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  #2  
Alt 01.10.2011, 17:33
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 956
Standard AW: Was geht vor? Erbvertrag oder Testament?

Hallo Andy,

ich denke sie werfen möglicherweise ein wenig was durcheinander.
Der Ehevertrag (auch Erbvertrag) regelt den Letzten Willen bis zu dem Zeitpunkt der möglichen Scheidung. Das Testament zum Zeitpunkt des Todes.

Das würde bedeuten, dass wenn Ihr Todeszeitpunkt noch in der Ehe käme, dann würden die im Ehevertrag getroffenen Regulierungen Anwendung finden.

Sollten Sie geschieden sein und versterben, gilt der Letzte Wille laut der testamentarischen Abfassung. Der Ehevertrag ist dann ja hinfällig, da Sie nicht mehr verheiratet sind.


Erbrecht Einfach
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  #3  
Alt 14.10.2011, 12:05
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.12.2010
Beiträge: 4
Standard AW: Was geht vor? Erbvertrag oder Testament?

Hallo, vielen Dank für die Antwort. Da schein ich wirklich ein wenig was durcheinandergewirbelt zu haben. Macht ja auch Sinn, wenn man es liest. Danke dafür!
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Stichworte
ehevertrag, erbvertrag, testament

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