Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber

Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber (https://www.forum-recht-einfach.de/)
-   Erbschaft und Erbe (https://www.forum-recht-einfach.de/erbschaft-und-erbe/)
-   -   Erbengemeinschaft - Missbrauch (https://www.forum-recht-einfach.de/erbschaft-und-erbe/erbengemeinschaft-missbrauch-2557.html)

avena 18.01.2014 00:16

Erbengemeinschaft - Missbrauch
 
Liebe Forenmitglieder,

bin momentan etwas ratlos.....um jede Hilfe dankbar...

Vater verstorben, vorhanden sind Bankkonten und ein Haus.
Erben: Mutter und 3 Geschwister, kein Testament, gesetzliche Regelung

Im Vorfeld wurde ein großes Geheimnis um vorhandenes Vermögen gemacht. Eine Schwester hat Bankvollmacht und genauso wie ich, vorsorgevollmacht.
Um weiterhin Rechnungen bezahlen zu können, habe ich, genauso wie die andere Schwester bei der Bank eine Erklärung unterschrieben, das meine andere Schester weiterhin die Rechnungen begleichen kann.

Ich wurde dann einfach nur in Kenntnis gesetzt, das die Konten meines Vaters, es existierten nur KOnten auf seinen Namen, keine Gemeinschaftskonten ect, aufgelöst werden, und das Geld auf ein neu angelegtes Konto der Mutter überwiesen wird. Laut Aussage, sei es der letzte Wille meines Vaters gewesen..... es existiert jedoch kein Testament oder Vermächtnis. Da ich vom Nachlasskonto immer Kontoauszüge erhielt, ist meine Vermutung, das damit verhindert werden soll, das ich Infos über den Zahlungsverkehr bekomme. Meine Mutter ist dement und hat keinen Überblick mehr über das Finanzielle.

Bei der Bank konnte ich gerade noch rechtzeitig weitere Transfers verhindern, allerdings ist schon ein Teil weg.

Da meine Schwester auch eine vollmacht f+r ein Depot mit Fonds hat, befürchte ich das Schlimmste. Anscheinend wurde das Depot nach dem Tod auf sie überschrieben, zumindest hat sie Zugang zum Depot.
Ich wollte, das die Aktien verkauft werden, da momentan jede Menge Verluste. Sie hat dies nicht getan, jetzt ist ein Verlust von 7000 Euro.

Wie kann ich mich dagegen wehren? Besteht ein Anspruch auf Schadenersatz?
Meine Schwester erhält auch den gemeinsamen Erbschein......erhält man da in der Regel eine Kopie?
Was muss ich einer Internetbank mitteilen um meinen Anteil an den Aktien zu erhalten.....Wie ist normalerweise das Procedere?

Das Haus, welches ich auf Wunsch der mutter erhalten sollte, dafür sollte ich auf das Geld verzichten, soll jetzt vermietet werden. Meine Mutter wurde anscheinend unter Druck gesetzt, zumindest scheint sie Angst zu haben, dazu zu stehen, weil meine Schwester die Mutter entmündigen wollte.
Muss ich der Vermietung zustimmen? Meine Mutter möchte weiterhin das die Finanzen diese Schwester übernimmt, obwohl bei ihr gespart wird ohne Ende, obwohl Geld vorhanden ist:mad:

Eine Überlegung war, um weiterhin finanziellen Einblick zu erhalten, mich darauf einzulassen, mir das Erbe nicht auszahlen zu lassen, sondern mit allen Beteiligten mit den Geldern ein gemeinsames Konto anzulegen, wo jeder Zugriff hat und sieht, welche Zahlungen getätigt werden. Allerdings habe ich jedoch gehört, das ein Anspruch an das Erbe, nach 3 Jahren verjährt......wäre dies dann ein Risiko??

Viellleicht könnt ihr mir einen Tip geben? Bin total ratlos....mit sowas hatte ich überhaupt nicht gerechnet.....:eek:

Schöne Grüße

Recht-Einfach 18.01.2014 00:42

AW: Erbengemeinschaft - Missbrauch
 
Hallo, die Anzahl Ihrer Fragen sprengen leider den Rahmen eines kostenlosen Forums, in welchem nur Tipps und Ratschläge von Laien erteilt werden...

Vorab sei gesagt: Wenn kein Testament existiert, befinden Sie sich in einer Erbengemeinschaft. Diesbezüglich kann ich Ihnen nur raten sich in den Sachverhalt einmal einzulesen: Erbengemeinschaft - Entstehung, Auseinandersetzung und auflösen - Erbrecht Ratgeber

Auf das Erbe zu verzichten wäre für Sie sicherlich von Nachteil, da Vermögenswerte bestehen. Diese sollten Sie auch geltend machen!

Hierbei kann nur leider kein Forum helfen, Sie sollten unsere Online Rechtsberatung in Anspruch nehmen, vor allem in Fragen zu Aufteilung und Schadenersatz. Fordern Sie hier kostenlos ein Angebot für Ihre individuelle Rechtsberatung an:
Erbrecht Rechtsberatung (Schenkung) - Beratung durch Erbrecht Anwalt

Wir bieten auf selbiger Seite weiter oben auch die Möglichkeit einer telefonischen Rechtsberatung, jedoch halte ich diese in Anbetracht der Komplexität der Sachlage in Ihrem Spezialfall für weniger effektiv.


Viel Erfolg, Erbrecht Einfach


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 12:04 Uhr.

Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.1