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Als Kind des Verstorbenen nicht bekannt!

Erbschaft und Erbe - Erbrecht Forum für Erben und Erblasser

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  #1  
Alt 06.10.2016, 13:53
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 06.10.2016
Beiträge: 6
Unglücklich Als Kind des Verstorbenen nicht bekannt!

Ich hatte in der Stadt, in welcher mein leiblicher Vater lebte beim Einwohnermeldeamt eine Auskunft beantragt.
Nun bekam ich Bescheid vom Meldeamt, daß er vor einem halben Jahr verstorben ist. Ich war sein voreheliche, aber auch sein einziges Kind.
Die letzte Adresse war ein privates Pflegeheim. Dort habe ich dann mal angerufen.
Die Leiterin sagte mir, daß er mit seiner Frau dort ca. 1/2 Jahr gelebt hat und beide fast zusammen verstorben sind.

Sie fragte mich, wieso ich keine Verbindung zu ihm hatte und ich sagte ihr, dass er oder seine Frau das nicht gewollt haben. Er hat für mich gezahlt und das war es....
Ich hatte paar Mal eine Karte geschrieben mit Adresse und Telefonnummer, aber nie eine Antwort bekommen.
Dann habe ich es gelassen.

Die Leiterin sagte mir, das es eine Nachbarin gab, die sich um die beiden gekümmert hat und später auch als Betreuerin fungiert hat. Es hätte laut dieser Frau keine Angehörigen gegeben.

Man hat mich einfach ausradiert, was soll ich tun?



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  #2  
Alt 13.10.2016, 15:57
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Als Kind des Verstorbenen nicht bekannt!

Hallo, Sie sollten sich mit dem Amtsgericht, im Speziellen dem Nachlassgericht am letzten Wohnsitz Ihres leiblichen Vaters in Verbindung setzen.

Dort können Sie nach Legitimation durch Ausweis, ggf. Geburtsurkunde oder Stammbuch Einsicht in das Testament Ihres Vaters verlangen und ggf. Ansprüche geltend machen.

Sie sollten sich aber im Vorfeld versuchen einen Überblick über den Vermögensstand Ihres Vaters zu machen.

Freundliche Grüße, Erbrecht Einfach
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  #3  
Alt 13.10.2016, 19:43
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 06.10.2016
Beiträge: 6
Standard AW: Als Kind des Verstorbenen nicht bekannt!

Habe beim Nachlaßgericht angerufen. Die haben mich gar nicht ausreden lassen, sondern nur gesagt, sie geben keine Auskunft.
Ich sagte, ich kann dorthin kommen mit meiner Geburtsurkunde usw. - brauche ich nicht machen, auch dann keine Auskunft.
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  #4  
Alt 13.10.2016, 20:31
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Als Kind des Verstorbenen nicht bekannt!

Dann kann Ihnen leider kein Forum, sondern nur ein Fachmann, wie z.B. ein Anwalt für Erbrecht helfen!


Ich wünsche trotz der wideren Umstände viel Erfolg,

Erbrecht Einfach
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  #5  
Alt 14.10.2016, 12:55
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 06.10.2016
Beiträge: 6
Standard AW: Als Kind des Verstorbenen nicht bekannt!

Ich habe einen Anwalt beauftragt, beim Nachlaßgericht zu erfragen, ob etwas da ist. Nur dafür mußte ich schon 250 Euro zahlen.
Ich habe ja leider gar keine Möglichkeit, im Vorfeld etwas zu klären, da ich das Umfeld meines verstorbenen Vaters nicht kannte.
Vorausgesetzt es wäre etwas da, wie geht so etwas denn dann weiter?
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  #6  
Alt 14.10.2016, 19:38
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Als Kind des Verstorbenen nicht bekannt!

Hallo Marsie,

dass kann Ihnen am besten auch der Anwalt sagen, da es von einigen Variablen abhängig ist wie z.B.,
- ob ein Testament existiert oder nicht...
- Wenn ja, ob Sie enterbt wurden oder nicht...
- und so weiter und so fort...

Liebe Grüße, Erbrecht Einfach
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  #7  
Alt 14.10.2016, 20:21
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 06.10.2016
Beiträge: 6
Standard AW: Als Kind des Verstorbenen nicht bekannt!

Na, dann warten wir mal ab. Vielen Dank für Ihre netten Antworten.
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  #8  
Alt 30.10.2016, 13:14
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 06.10.2016
Beiträge: 6
Standard AW: Als Kind des Verstorbenen nicht bekannt!

Nun hat das Nachlaßgericht eine Akte an meine Anwalt geschickt.
Es existiert ein Testament, in welchem mein Vater angibt, kinderlos zu sein und alles an Bekannte vermacht hat.
Was das nun ist, steht nicht drin.
Die Leute haben auch schon angenommen.
Das Testament ist doch eigentlich ungültig durch die falsche Angabe meines Vaters, oder sehe ich das falsch?

Nun muß ich erst einmal wieder 1500 Euro an den Anwalt bezahlen, um herauszufinden, was vererbt wurde. Und wenn das nun ganz wenig ist? Für mich sind 1500 Euro sehr viel Geld. Dafür müßte ich einen Kredit aufnehmen.
Bitte nochmals um Rat.
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  #9  
Alt 07.11.2016, 09:01
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 06.10.2016
Beiträge: 6
Standard AW: Als Kind des Verstorbenen nicht bekannt!

Ich warte nun schon eine Woche, niemand antwortet.

Kann mir denn niemand sagen, welchen Weg ich einschlagen soll, um zu meinem Recht zu kommen?

Wie könnte ich fortfahren, ohne einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen?
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  #10  
Alt 08.11.2016, 21:05
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Als Kind des Verstorbenen nicht bekannt!

Hallo,
so leid es mir tut, aber die Möglichkeiten eines Forums sind an dieser Stelle erschöpft! Wenn das Nachlassgericht nicht mit Ihnen kommunizieren will, auch nicht auf schriftlichem Wege - dann müssen Sie Ihre Ansprüche leider anwaltlich durchsetzen lassen.

Ich wünsche dennoch viel Erfolg und sende freundliche Grüße,


Erbrecht Einfach
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Stichworte
meldeamt, nachlassgericht

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