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Erbschaft und Erbe Fragen zum Thema Erbschaft und Erbe (Pflichtteil, Erbfolge, Erbschein, Erbe ausschlagen, Erbverzicht, Erbengemeinschaft und Vermächtnis) |
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Neffe verstorben, Erbe als Tante ausschlagen?
Hallo Forum,
mein Neffe verstarb vor 3 Wochen. Er war alleinstehend. Mutter und Bruder mit Familie, wollen das Erbe ausschlagen. Komme ich, als Tante, als nächstes als Erbin in Frage? Müssen meine Kinder, d.h. Cousin und Cousine des Verstorbenen auch das Erbe ausschlagen, um nicht erben zu müssen? Wann beginnt die Frist zur Ablehnung? Gruß Gudrun |
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#2
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AW: Neffe verstorben, Erbe als Tante ausschlagen?
Hallo,
grundsätzlich ist es so, dass zuerst die Erben erster Ordnung erben. Dies sind die Kinder und Kindes-Kinder. Sollten in erster Ordnung keine Erben vorhanden sein oder diese das Erbe ablehnen, werden die Erben zweiter Ordnung ausfindig gemacht. Diese umfasst unter anderem die Eltern und Geschwister nebst Kindern, also auch Nichten und Neffen: Erbfolge gesetzlicher Erben - Erbschaft und Erbe- Erbrecht Ratgeber Somit müssen Sie und Ihre Kinder das Erbe ablehnen! Um ausschlagen zu können, müssen Sie darüber erst einmal informiert werden. Zur Vorgehensweise und Frist zur Ausschlagung erhalten Sie auf dieser Seite die wichtigsten Informationen: Erbe ausschlagen und Erbe ablehnen - Erbrecht Ratgeber Notfalls fragen Sie einmal beim zuständigen Nachlassgericht nach, um auf der sicheren Seite zu sein! Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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AW: Neffe verstorben, Erbe als Tante ausschlagen?
Herzlichen Dank, für Ihre hilfreiche Antwort.
Gruß Gudrun |
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Stichworte |
erbe ausschlagen, frist |
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