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Testament: Person erbt Haus und soll 20k EUR an Begünstigte zahlen - Erbschaftsteuer?

Erbschaftssteuer - Erbrecht Forum für Erben und Erblasser

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  #1  
Alt 01.09.2016, 13:04
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.09.2016
Beiträge: 2
Standard Testament: Person erbt Haus und soll 20k EUR an Begünstigte zahlen - Erbschaftsteuer?

Hallo zusammen,

Ich habe eine Frage zur Erbschaftssteuer:

Das ältere, kinderlose Ehepaar B. besitzt ein Haus mit einem Wert von 400.000 EUR. Nach dem Tod des Ehepaars soll das Haus an eines Ihrer drei Patenkinder vererbt werden. Zu den Patenkindern besteht kein verwandtschaftliches Verhältnis. Die Patenkinder 2 und 3 sollen nicht leer ausgehen und von Patenkind 1 jeweils 20.000 EUR erhalten. Dies ist jedoch (noch) nicht testamentarisch festgehalten und lediglich eine mündliche Vereinbarung zwischen Patenkind 1 und dem Ehepaar.

Da Patenkind 1 ja lediglich einen steuerlichen Freibetrag von 20.000 EUR hat, ist nun die Überlegung ob die oben genannte Vereinbarung über einen beglaubigten Nachtrag zum Testament festgehalten wird, um Erbschaftsteuern zu sparen.

Meine Frage ist nun: Wenn im Nachtrag entsprechend fixiert wird, dass Patenkind 1 jeweils 20.000 EUR an die Patenkinder 2 und 3 zu zahlen hat, wird dies dann entsprechend von seiner Erbschaftssteuerlast abgezogen? Oder anders gesagt: Muss es auf den vollen Wert des Hauses (400.000 EUR abzgl. 20.000 EUR eigener Freibetrag) Erbschaftsteuer abführen oder eben nur auf 400.000 EUR – 60.000 EUR (Freibeträge aller drei Patenkinder nach Zahlung von Patenkind 1 an Patenkinder 2 und 3 i. H. v. je 20.000 EUR)?

Vielen Dank für Eure Meinungen und Antworten im Voraus!
Viele Grüße
Kaynovo



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  #2  
Alt 02.09.2016, 09:11
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Testament: Person erbt Haus und soll 20k EUR an Begünstigte zahlen - Erbschaftste

Hallo,
also ich sehe es so, dass die Erbmasse um die Auszahlungsbeträge gemindert wird. Es sind ja eine Art Nachlassverbindlichkeiten. So wären 340.000 EUR als Bemessungsgrundlage anzusehen.

Da Sie den NAchtrag beglaubigen lassen wollen, sollten Sie im Vorfeld noch einmal die Beratung und Aufklärung durch den Rechtsanwalt/Notar fordern, um auf der rechtsicheren Seite zu sein.

Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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  #3  
Alt 02.09.2016, 14:32
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.09.2016
Beiträge: 2
Standard AW: Testament: Person erbt Haus und soll 20k EUR an Begünstigte zahlen - Erbschaftste

Super! Vielen Dank für die Antwort & viele Grüße
Kaynovo
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Stichworte
erbschaftssteuer, geld, haus, vermächtnis

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