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Fristlose Kündigung wegen Mietschulden

Kündigung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 15.01.2009, 21:13
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.01.2009
Beiträge: 2
Standard Fristlose Kündigung wegen Mietschulden

Hallo,
ich bin neu in diesem Forum, aber vielleicht kann mir jemand helfen?
Ich habe heute von meinem Vermieter an meinem Briefkasten (war aussen vorgeklebt) die Fristlose Kündigung meiner Wohnung zum 4. Feb. 2009 erhalten. Obwohl ich nachweisen konnte das meine Miete am 8.1.09 von meinem Konto abgebucht wurde aber nicht beim Vermieter angekommen ist. War auch schon da und habe Kontoauszug gezeigt. Werde morgen zur Bank gehen und Suchantrag stellen wo das Geld geblieben ist.
Ist es eigentlich rechtens das der Vermieter mir das auf meinen Briefkasten kleben kann so das es jeder lesen kann?? (Mehrfamilienhaus)
Bitte doch um Antwort, würde mich mal interessieren ob ich das einfach so hinmehmen muss.
Danke im vorraus.
Baerchen



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  #2  
Alt 16.01.2009, 08:22
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard

Hallo Bärchen,

ob der Vermieter dazu berechtigt ist, deine Kündigung offiziell und vor der gesamten Mietanlage auszusprechen kann ich dir leider nicht beantworten, jedoch mit Diskretion hat es nicht viel zu tun und ich halte es ebensowenig für angebracht.

Aber welche Frage mehr der Klärung bedarf ist wohl, ob die fristlose Kündigung wegen Mietschulden überhaupt rechtens ist. Und hier bin ich der Ansicht, dass dem nicht so ist.

Denn es muss mindestens ein Mietrückstand in Höhe einer vollen Monatsmiete bestehen - und das über einen Zeitraum von zwei Monaten - damit der Vermieter die Möglichkeit bekommt, die fristlose Kündigung von Vermieterseite auszusprechen. Dies kannst du gerne nochmal ausführlich in unserem Artikel zum Thema Mietrückstand nachlesen: Mietrückstand

Nun weiß ich nicht, wie es sonst um deine Zahlungsmoral gestanden hat, aber ich gehe davon aus, dass alle Mietzahlungen fristgerecht geleistet wurden. Ich befürchte eher, dass es bei deinem Vermieter etwas Persönliches sein könnte.

Fazit: Wenn du in der Wohnung bleiben möchtest, dann solltest du dein Recht mit Hilfe eines Mietvereins oder ggf. auch einem Fachanwalt für Mietrecht versuchen durchzusetzen!

Vorher solltest du jedoch schriftlich deinen Vermieter darauf hinweisen, dass du diese Kündigung als wirkungslos erachtest - und das aus den oben angegebenen Gründen. Sollte er dies ablehnen, rate ich dir professionelle Hilfe aufzusuchen. Auch im Bezug auf die Räumungsfrist der Wohnung wird dann sicherlich noch Klärungsbedarf bestehen. Denn die obengenannte Räumungsfrist scheint mir doch ein wenig kurz zu sein.


Sollten noch Fragen bestehen, so melde dich doch einfach nochmal und es wäre schön, wenn du uns weiterhin auf dem Laufenden hälst.


Freundliche Grüße,


Mietrecht-Einfach
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  #3  
Alt 16.01.2009, 22:20
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.01.2009
Beiträge: 2
Standard

Hallo,
heute habe ich durch Zufall erfahren das mein Vermieter eine neue Kontonummer für Miete zum 1.1.09 hat. Diese wurde mir aber nicht mitgeteilt. Die alte Kontonummer existiert aber noch. Nur war er wohl zu faul dort auch nachzusehen. Ich hatte schon mal eine Einziehungsermächtigung unterschrieben, diese aber zurückgezogen weil es immer wieder zu Unstimmigkeiten kam. Normalerweise überweise ich immer bis zum 3. eines Monats, weil ich aber Krank war kam ich erst am 8. zu Bank. Die Miete hatte er am 9.1. auf seinem Konto. Dieses habe ich von der Bank erfahren.
Er hat die fristlose Kündigung immer noch nicht zurück genommen, aber ich werde nicht Ausziehen.
Am Dienstag habe ich einen Termin bei einem befreundeten Rechtsanwalt (kommt erst Monat aus den Urlaub). Auch eine Rechtschutzversicherung besitze ich.
Bin mal gespannt wie sich mein Vermieter verhält wenn er von diesem Bescheid bekommt.
Halte Euch auf den Laufenden.
Mfg
Baerchen
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  #4  
Alt 17.01.2009, 13:43
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard

Hallo Baerchen,

ich denke mit rechtlichem Beistand durch einen Rechtsanwalt sollte es keine Probleme geben, da ich das Recht definitiv auf deiner Seite sehe!

Und schön, wenn du dich wieder meldest um ggf. auch ein paar anderen Menschen mit ähnlichen Problemen den rechtlichen Sachverhalt noch einmal zu schildern!


Freundliche Grüße,


Mietrecht-Einfach
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