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Alten Mietvertrag kündigen

Kündigung (Mietrecht)

Antwort
 
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  #1  
Alt 17.10.2009, 13:24
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 17.10.2009
Beiträge: 1
Unglücklich Alten Mietvertrag kündigen

Meine Situation!

Ich bin am 01.08.1994 in meine Wohnung gezogen (Altbau) in den ganzen 15 Jahren wurde in meiner Wohnung nichts repariert.Seit Jahren bräuchte ich neue Fenster u.s.w.Nun meine Frage: Ich könnte im Feb.2010 sätensten März 2020 in eine andere Wohnung ziehen,in meinem Mietvertrag steht allerdingsas Mietverhältnis kann von jedem Teil innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsfristen ordenlich gekündigt werden.Ist Wohnraum vermietet,so kann dieser von jeden Teil spätestens am 3.Werktag eines Kalendermonats für den letzten des übernächsten Kalendermonats gekündigt werden.Nach 5,8 und 10 Jahren seit der überlassung des Wohnraums verlängert sich sich die Frist um jeweils 3 Monate. Welche Frist gilt nun für mich?? Wenn ich 12 Monate einhalten müßte hatte ich ja nie eine Chance auszuziehen.´,ich müsste dann ja auf gut Glück kündigen das kann ja wohl nicht sein oder???
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  #2  
Alt 20.10.2009, 12:12
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 956
Standard AW: Alten Mietvertrag kündigen

Hallo Babsi,

bei wortgemäßer oder auch sinngemäßer Wiedergabe der damaligen Gesetzeslage, so wie es hier der Fall zu sein scheint, gilt die im Mietvertrag vereinbarte gestaffelte Kündigungsfrist. Für dich also 12 Monate.

Es besteht jedoch die Möglichkeit einen Nachmieter zu stellen, der in das Vertragsverhältnis eintritt. Somit könntest du auch früher aus dem Mietvertrag ausscheiden. Den Nachmieter müsstest du auf eirgene Kosten suchen. Der Vermieter ist aber auch nicht verpflichtet einen Nachmieter zu akzeptieren.

Hier sollte im Vorfeld ein klärendes Gespräch mit dem Vermieter stattfinden.


Ich hoffe ich konnte behilflich sein und verbleibe mit freundlichen Grüßen,


Mietrecht Einfach
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