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#1
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Hallo Leute,
Wir haben einen Unbefristigten Mietvertag ab den 1.09.1997. Nun möchten wir gerne eine neue Wohnung suchen und die jetzige Kündigen. Im vertrag steht nun folgendes. 3 monate, wenn seit der Überlassung des Wohnraums bis zu 5 Jahre verstrichen sind. 6 monate, wenn seit der Überlassung des Wohnraums mehr als 5 Jahre verstrichen sind. 9 monate, wenn seit der Überlassung des Wohnraums mehr als 8 Jahre verstrichen sind. 12 monate, wenn seit der Überlassung des Wohnraums mehr als 10 Jahre verstrichen sind. Im Internet habe ich folgendes gefunden: Mieter-Kündigung gesetzliche Kündigungsfrist, Grund ist nicht nötig. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt doch 3 Monate? Meine Frage: Wie lange ist nun die Kündigungsfrist? Danke sehr für die Hilfe |
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#2
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Hallo,
die Kündigungsfrist für Mieter beträgt immer 3 Monate. In vielen Verträgen ist eine Klausel bzgl. der Kündigungsfrist zum Mieterschutz verfasst. Die unten angegebenen Kündigungsfristen von 6, 9 und 12 Monaten beziehen sich auf eine Kündigung von Vermieterseite aus. Dennoch empfehle einmal den Mietvertrag genau zu studieren, vor allem im Bezug auf diese Klausel, denn diese dürfte beim Mieter keine Bedeutung haben, sondern nur beim Vermieter. Jedoch kann durch einen Mietvertrag auch was gegenteiliges geregelt sein. Freundliche Grüße, Mietrecht-Einfach.
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#3
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Die generelle Kündigungsfrist für Mieter beträgt nach dem neuen Mietrecht 3 Monate.
Das betrifft auch Altverträge. Für Vermieter bleibt es bei der im Vertrag festgeschrieben Regelung. |
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