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Fristlose Kündigung bei Insolvenz des Vermieters möglich?

Kündigung (Mietrecht)

Antwort
 
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  #1  
Alt 30.04.2009, 14:35
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1
Standard Fristlose Kündigung bei Insolvenz des Vermieters möglich?

Hallo,
bei Insolvenz des Vermieters, gelten dann die üblichen Kündigungsfristen oder kann man mit sofortiger Wirkung kündigen und ausziehen??? Der Vermieter lässt seit geraumer Zeit keine Reparaturen mehr durchführen und ist telefonisch nicht mehr erreichbar.
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  #2  
Alt 30.04.2009, 15:40
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 956
Standard

Hallo marjorie,

soweit ich weiß gilt diese Möglichkeit der fristlosen Kündigung bei Isolvenz des Vermieters für angemieteten Gewerberaum, jedoch nicht für Wohnraum.

Somit bleibt die ordnungsgemäße Kündigungsfrist von 3 Monaten einzuhalten.

Werden vom Vermieter jedoch keine Reparaturen von gemeldeten Mängeln vorgenommen, kann nach einer angemessenen Frist die Wohnung fristlos gekündigt werden.

Hierzu empfehle ich noch den 2. Absatz des Artikels zur fristlosen Kündigung durch den Mieter: Fristlose Kündigung wegen Mängeln

Diese Mängelanzeige sollte natürlich auf dem schriftlichen Wege zugestellt werden und es sollte auch sichergestellt werden, dass diese den Vermieter erreicht. (Persönlich übergeben oder per Einschreiben mit Rückschein versenden)

Sollte diese Mängelanzeige nicht beachtet werden stehen die Tore zur fristlosen Kündigung offen.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach
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