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#1
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Hallo Forum,
wenn ich zum 30.06.09 meine derzeitige Wohnung kündigen möchte (zum 01.07.09 wird die neue Wohnung angemietet), wie muß ich die Kündigung inhaltlich richtig formulieren? Heißt es "kündige ich fristgerecht unter Berücksichtigung der gesetztlichen Kündigunsfrist von 3 Monaten zum 31.03.09" und schließt sich hieran automatisch die Kündigungsfrist an, sodaß ich zum 30.06.09 raus bin? Oder muß es heißen: "kündige ich ....zum 30.06.09" und die Kündigungsfrist ist mit eingerechnet? Ich würde gerne Ihren Vordruck verwenden, habe jedoch Schwierigkeiten mit dem richtigen Datum. Da ich keine Erfahrung mit Kündigungsschreiben habe, würde ich mich über eine aussagekräftige Antwort freuen. Schon mal vielen Dank, Gruß Magier |
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#2
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Hallo Magier,
Unseren Vordruck zur Kündigung einer Wohnung wollte ich Ihnen auch empfehlen. Generell ist hier das Kündigungsdatum, also das Datum des Auszugs und der Beendigung des Mietverhältnisses anzugeben. In Ihrem Falle der 30.06.2009. Das bedeutet, dass der Mietvertrag zum 30.06.2009 und somit auch das Mietverhältnis zum gleichen Tag beendet wird. Freundliche Grüße, Mietrecht Einfach
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#3
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Vielen Dank!
![]() Das ist doch mal eine brauchbare Antwort. Natürlich wird der Vordruck benutzt. Weiterhin viel Erfolg und nochmals Danke für die Hilfe. Gruß Magier |
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