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Kann eine Sonderkündigung in eine ordentliche Kündigung umgewandelt werden?

Kündigung (Mietrecht)

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  #1  
Alt 06.04.2009, 10:35
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 06.04.2009
Beiträge: 1
Standard Kann eine Sonderkündigung in eine ordentliche Kündigung umgewandelt werden?

Hallo,

ich habe mich vom BGB leider verirren lassen.

Anfang März haben wir die Ankündigung einer Mieterhöhung nach Modernisierung zum 01.06.09 bekommen.

Habe im Internet nachgeschaut und dann am 30.03.09 per Einschreiben nach Sonderkündigungsrecht zum 31.05.09 gekündigt. Ist aber gar nicht richtig... Im besten Fall hätte ich ordentlich zum 30.06.09 kündigen können.
Nach Sonderkündigungsrecht hätte ich anscheinend nur zum 31. Juli kündigen können.

Der Vermieter scheint aber alles zu glauben was ich ihm sage und will keinen Anwalt einschalten (wieso auch^^ Er hätte wegen Schwarzarbeit was zu befürchten, er hat nämlich billige Arbeitskräfte für die Modernisierung schwarz bezahlt).

Er bestätigt unsere Kündigung aber nicht schriftlich, nur mündlich. Würde mir eine schriftliche Bestätigung überhaupt helfen? Kann der Mietvertrag einfach in eine ordentliche Kündigung umgewandelt werden oder muss ich wieder eine neue Kündigung dann schreiben?

Bin jetzt ratlos..

Gruss

lipjan

PS: neue Wohnung haben wir schon ab dem 01.05.09
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  #2  
Alt 06.04.2009, 20:28
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 882
Standard

Hallo lipjan,

generell würde eine Bestätigung der Annahme der Kündigung sicher helfen. Speziell in deinem Fall.
Dennoch ist es ja so, dass eine ordnungsgemäße Kündigung keiner Bestätigung bedarf.

Ich würde den Vermieter dennoch darum bitten, dir den Auslauf des Mietvertrags zum 31.05.2009 schriftlich zu bestätigen, da die Kündigung scheinbar ja nicht den Vorgaben entspricht.

Als zweiten Weg kannst du dann nur versuchen, die Sonderkündigung wegen Modernisierung in eine ordentliche Kündigung umzuwandeln, indem du dich auf die am 30.03.2009 zugesandte Kündigung beziehst.

Ich drücke die Daumen, dass alles glatt über die Bühne läuft und wenn weitere Fragen sein sollten, so stehe ich gerne zur Verfügung.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach
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