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#1
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Hallo
ich würde gerne zum August oder September aus meiner Wohnung ausziehen. Ich habe im Herbst 2007 einen Mietvertrag über 5 Jahre abgeschlossen, bei dem sich die Miete alle 2 Jahre erhöht. Afaik kann weder ich noch der Vermieter kündigen. Nun steht aber bei handschriftlich im Mietvertrag unter der Laufzeit von 5 Jahren dabei, dass das Recht zur fristgerechten Kündigung nicht davon betroffen ist. Kann ich nun trotzdem kündigen? |
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#2
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Hallo maddaiw,
so wie ich das verstehe und der Fall geschildert ist, scheint die fristgerechte Kündigung möglich zu sein. Frage hierbei ist, ob sich die fristgerechte Kündigung Kündigung durch den Mieter auf den Zeitpunkt Herbst 2012 bezieht, oder auch vorher eingereicht werden kann, um die Wohnung auch innerhalb der 5 Jahre zu kündigen. Hier käme es auf einen Versuch an, um die Wohnung August oder September verlassen zu können. Notfalls bleibt dir aber in der Regel die Suche nach einem Nachmieter. Denn dann hat der Vermieter keinen Nachteil und sollte dich auch früher aus dem Mietvertrag entlassen. Dies würde ich aber erst anbieten, wenn einer fristgerechten Kündigung vor Vertragslaufzeit nicht entsprochen wird. Ich hoffe ich konnte helfen und freundliche Grüße, Mietrecht Einfach
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