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#1
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Hallo,
ich wohne seit dem 1.1.09 mit einem Freund in einer 2-Zimmer-Wohnung als WG. In unserem Mietvertrag steht "Die Parteien verzichten wechselseitig auf die Dauer von 2 Jahren ab Vertragsbeginn auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung dieses Mietvertrages. Eine Kündigung ist erstmals nach Ablauf dieses Zeitraumes mit der gesetzlichen Frist zulässig." Nun hat mein Vermieter angekündigt, die Wohnung in den nächsten Tagen seinen Söhnen zu zeigen, da diese sich für diese interessieren. Kann er uns wegen Eigenbedarfs kündigen? Ist das dann eine auserordentliche Kündigung? Oder kann er uns bis zum 1.1.2011 erstmal nichts anhaben, wenn wir uns nichts zu Schulden kommen lassen? Mit freundlichen Grüßen ...der leicht verzweifelte Sonnenschein20 |
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#2
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Hallo Sonnenschein.
So wie ich das sehe brauchst du garnicht so verzweifelt zu sein. Denn Eigenbedarf ist nur ein möglicher Grund zur ordentlichen Kündigung durch den Vermieter. Das kannt du hier gerne nochmal nachlesen: Ordentliche Kündigung durch den Vermieter (Punkt 2) Und so wie du die Vertragsklausel zitiert hast, ist dieses Recht bis zum 31.12.2010 für beide Parteien ausgeschlossen. Ich hoffe ich war eine Hilfe und ich würde mich freuen, wenn du dieses Forum vielleicht auf dem Laufenden hälst, wie es bei dir weitergegangen ist. Freundliche Grüße, Mietrecht Einfach
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