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Kürzere Kündigungsfrist bei Wohngemeinschaft mit Vermieter

Kündigung (Mietrecht)

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  #1  
Alt 07.02.2009, 19:05
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.02.2009
Beiträge: 4
Standard Kürzere Kündigungsfrist bei Wohngemeinschaft mit Vermieter

Hallo

Ich bin mir sicher daß ich mal einen Paragraphen gesehn habe, nach dem es dann kürzere Kündigungsfristen für Mieter und Vermieter gibt, wenn beide in der Wohnung des Vermieters wohnen, verschiedenen Räume wie Bad und Küche teilen und die meisten Möbel vom Vermieter stammen.

Leider habe ich die Stelle nicht mehr gefunden und weiß auch nicht, ob dieser Paragraph noch gültig ist.

Kann mir da einer Helfen ?

Vielen Dank
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  #2  
Alt 09.02.2009, 17:13
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 956
Standard

Hallo Alexander.

Was ist denn in Eurem Mietvertrag, bzw. Untermietvertrag geregelt?
Es gibt ja sicherlich eine vertragliche Grundlage, in welcher auch Positionen wie Kündigung, etc. verfasst sind.

Ansonsten müssten meiner Meinung nach die gesetzlichen Regelungen (Kündigungsfrist von 3 Monaten) zugrunde gelegt werden.


Freundliche Grüße,


Mietrecht-Einfach
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  #3  
Alt 09.02.2009, 18:21
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.02.2009
Beiträge: 4
Standard Ich bin da 100% sicher

Hallo und Danke für die Antwort

ich bin da 100 % sicher daß es da ein Gesetz gibt, oder zumindest gab, daß eine kürtzere Kündigungsfrist für den Vermieter und Mieter ermöglicht, wenn dieser Fall vorliegt. Und zwar egal was im Mietvertrag steht.
Ich hatte nämlich schon mal einen Untermieter der genau mit diesem Recht innerhalt von ca 6 Wochen ausgezogen ist. Ich fage mich nur, ob der Paragraph noch Gültigkeit hat und in genau der Gleiche Weise auch für den Vermieter gilt.

Vielen Dank
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  #4  
Alt 09.02.2009, 18:49
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 956
Standard

Hallo nochmal,

also ich habe die Paragraphen des BGB mal kurz überflogen - leider aber nichts finden können.

Gib bei Google doch einfach mal "bgb bürgerliches gesetzbuch" und schau in die Paragraphen §§ 535 ff (Mietrecht)

Viel Erfolg und meld dich mal, wenn du was gefunden hast.


Freundliche Grüße,


Mietrecht-Einfach
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