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#1
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Hallo!
Ich habe einen Mieter mit unbefristeten Mietvertrag, welcher über 30 Jahre schon da wohnt. Ohne Indexanpassung ect - zahlt für Kat. A Wohnung 90m2 ca 250 Euro und das seit vielen Jahren. Da seine Mutter sehr krank ist und bettlägig ist, ist er seit ca. 2 Jahren nie da sondern vielleicht nur ganz kurz 2,3x im Monat. Im Postkasten steht drinnen, daß die Post bitte beim Nachbarn abzugeben ist. Alle anderen Parteien, ausser die Nachbarn sehen die Person auch nie. Leider finde ich weder in google noch da eine derart vergleichbare Situation. Können Sie mir bitte helfen? Ich würde gerne in die Wohnung einziehen und benötige hilfe. Danke P.S.: Kann man anhand von Gaszähler, Post diese Person irgendwie hinausbekommen? Ich weiss, daß dies vielleicht nicht grad sehr "menschlich" ist aber 30 Jahre mit so einem geringen Beitrag ist sicher vertretbar. danke stefan |
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#2
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Hallo axid,
wenn ich den Sachverhalt richtig begreife sind Sie Vermieter. Eine Kündigung ohne trifftigen Grund ist natürlich nicht möglich, solange der Mieter seine Mieter bezahlt und seinen vertraglichen Verpflichtungen nachkommt. Sie hätten jedoch die Möglichkeit einer Mietzinsanpassung (Mieterhöhung). Hierzu möchte ich Ihnen den folgenden Artikel und die dazu verwandten vorstellen: Die Mieterhöhung im Mietrecht Des Weiteren hätten Sie die Möglichkeit Eigenbedarf anzumelden. Eigenbedarf bedeutet, dass die Wohnung für eigene Zwecke benutzt wird. Siehe: Eigenbedarf Wichtig bei einem solch langen Mietverhältnis ist natürlich das Einhalten der Kündigungsfrist. Die Kündigungsfrist im Mietrecht verlängert sich, je nachdem, wie lange der Mieter die Wohnung bewohnt. Siehe: Kündigungsfrist Mietvertrag Diese scheint in Ihrem Fall 9 Monate zu betragen, wenn kein Härtefall oder eine sonstige mietvertragliche Regelung vorherrscht. Freundliche Grüße, Mietrecht Einfach
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#3
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Danke für die Rasche Antwort!
Leider ist im Mietvertrag,welcher vor über 30 jahren drinnen wohnt nicht über eine Mietzinsanpassung drinnen. Also kann ich dies leider nicht anwenden. Ich habe aber von einem Kollegen gehört, daß man ja in der Wohnung wohnen muss und diese nicht jahrelang leerstehen lassen darf. Ist dies richtig? p.s.: ich wohne in österreich , genauergesagt in wien... Darf ich da wegen Eigenbedarf diese Wohnung nehmen? Derzeit wohne ich im selben Haus, jedoch ist die Wohnung Kategorie D und ich bins langsam leid immer auf das Klo im Gang zu gehen. Ich dachte durch nichtbenutzung kann man den Mieter leichter raus bekommen. lg stefan |
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#4
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Bitte wenden Sie sich vertrauensvoll an eine Interessenvertretung für Haus- und Grundbesitz in Ihrer Nähe, oder an einen Anwalt für Mietrecht.
Deutsches Mietrecht dürfte ähnlich dem österreichischen sein, aber dennoch sind keine verlässlichen Ratschläge zu geben. Und Rechtsberatung ist drüben wie hüben Foren nicht erlaubt. Geändert von Regenmacher (17.04.2010 um 13:44 Uhr) |
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#5
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Wenn es um das österreichische Mietrecht geht, ist es natürlich schwierig hier Hilfe zu leisten, da es sich ja um ein Mietrecht Forum mit deutschem Rechtstand handelt.
In diesem Falle würde ich auch den Gang zu einem Mieterverein oder einem österreichischen Fachanwalt für Mietrecht empfehlen, um sich ggf. Optionen aufzeigen zu lassen. Freundliche Grüße, Mietrecht Einfach
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