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Was muss ich beim Auszug ändern?

Kündigung (Mietrecht)

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  #1  
Alt 01.07.2009, 15:57
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.07.2009
Beiträge: 5
Standard Was muss ich beim Auszug ändern?

Ich möchte meine Wohnung kündigen, doch bevor ich das tue, möchte ich mich vergewissern, dass alle arbeiten erledigt sind, die ich tätigen muss, bevor ich überhaupt komplett ausziehen kann (also alles streichen, alten Boden verlegen? und so weiter) damit ich mich nachher in Ruhe um meine neue Wohnung kümmern kann.

Welche Vorschriften gibt es, die ich definitiv einhalten muss, und was muss alles geändert werden? Muss die Wohnung genauso aussehen wie vor meinem Einzug?

Ich habe einen Parkettboden verlegt, der sehr schön aussieht und auch die Wände sind in dezenten Farben gestrichen. Ausserdem wäre noch eine meiner Fagen, wie viel Ablöse ich verlangen darf, wenn ich eine ziemlich neue echt-Leder Couch und eine Küche für die ich bezahlt habe, in der Wohnung lasse? Muss ich den Wert schätzen lassen? Oder bestimmt diesen Preis der Vermieter?

Vielleicht habt ihr ja einen Rat für mich, auch wenn meine Sachlage nicht so kompliziert ist wie einige andere hier, möchte ich mich dennoch zu meiner Sachlage informieren und hoffe auf eure Hilfe beziehungsweise Tipps und Ratschläge zu meinem Problem.

Vielen lieben Dank
Natalie
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  #2  
Alt 02.07.2009, 18:33
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 956
Standard AW: Was muss ich beim Auszug ändern?

Hallo Nathurin und herzlich Willkommen in diesem Forum.

Zum Thema Auszug: Hier finden sich die meisten Regelungen im Mietvertrag:
Ist die Wohnung so zu übergeben, wie sie beim Einzug war? Z.B. Ohne Tapeten?
dann müssen die Tapeten ggf. wieder runter oder die Wände sind z.B. wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen (Beispiel: weißer Anstrich)

War die Wohnung frisch renoviert? Dann sind auch hier ggf. Renovierungsarbeiten erforderlich.

Bzgl. der Ablöse für Couch und Küche: Hier hilft nur das Gespräch mit dem Vermieter. Denn dieser kann meines Wissens nach auch sagen, dass er weder Couch noch Küche übernehmen möchte. Solltest du selber für einen NAchmieter sorgen, so kann der Preis auch mit diesem individuell und abseits des Mietverhältnisses ausgehandelt werden.

Ich hoffe ich konnte helfen und stehe gerne für weitere Fragen zur Verfügung.


Lieben Gruß,

Mietrecht Einfach
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