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#1
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Hallo,
ich habe gleich mehrere probleme und hoffe auf Hilfe. Ich habe vor ca. 8 wochen eine Wohnung gemietet da ich mich mit meiner Lebensgefährtin getrennt hatte. Leider war ich in der zwischenzeit erkrankt, so das ich bisher nur die möglichkeit hatte meine sachen in die Wohnung zu stellen. Einziehen konnte ich bis dato noch nicht und hatte bei Verwandten gelebt. Mittlerweile ist der ärger mit der Wohngenossenschaft aber so angewachsen das ich diese Wohnung gar nicht mehr will. Zb. hatten wir uns vereinbart das ich aus der alten Wohnung ohne 3mon. Kündigungsfrist herauskomme wenn meine Lebensgefährtin die Wohnung übernimmt und ich eine neue Wohnung von ihnen Miete. Das war sowieso die Bedingung das ich erst eine neue Wohnung bekomme wenn sie die alte übernimmt und den Vertrag unterzeichnet. Beides ist geschehen, jetzt gab es bei ihr Probleme mit der Mietzahlung und plötzlich wollen sie mich mit haftbar machen da ich eine 3monatige Kündigungsfrist einzuhalten hätte. Zum weiteren Ärger, (ich muss sagen das ich bei der Gesellschaft über 10jahre wohne bis dato nie probleme hatte) habe ich den neuen Vertrag bis auf die Zeile Kündigungsfrist durchgelesen gehabt. In der nämlich steht neuerdings das ich vor ablauf von 2 jahren nicht kündigen kann. Jetzt langsam darauf vorbereitet einzuziehen wundere ich mich über ständige einstiche in Arme und Beine die etwas anschwellen und Höllisch jucken. Meine vermutung sind flöhe oder so. Jetzt erfahre ich auch noch das der Vormieter absolut verwahrlost in der Wohnung gehaust haben soll welches mir aber durch den Vermieter verschwiegen wurde. Er sagte nur das vom dem Vormieter der Hausflur nie gereinigt wurde. Meine fragen, wie komme ich schnellstens aus dem Vertrag wieder heraus und habe ich das Recht zu einer fristlosen Kündigung da mir der Vermieter verschwiegen hat das die Wohnung vorher verwahrlost war ? Vielen Dank und liebe Grüsse |
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#2
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Hallo Gandi,
wenn deine ehemalige Lebensgefährtin nun alleine als Mieter für die Wohnung im Vertrag steht, können ab diesem Zeitpunkt auch keine versäumten Zahlungen mehr gegen dich geltend gemacht werden. Für Altschulden oder Mietrückstände ist dies aber durchaus der Fall. Die Frage ist hier, zu welchem Zeitpunkt die Zahlungen nicht ordnungsgemäß geleistet wurden. Zu deiner neuen Wohnung. Hier wird es sehr schwer aus dem Vertragsverhjältnis vorzeitig auszutreten. Solange die Wohnung renoviert und gereinigt wurde besteht meiner Meinung nach kein Anspruch auf eine fristlose Kündigung oder Kündigung vor Ablauf der Kündigungsfrist von 2 Jahren. Eine Möglichkeit um die Situation zu bessern wäre sicherlich ein Gang zum Arzt, der sich die Bissmale mal ansieht. Dann sollte schriftlich eine Mängelrüge geschrieben werden mit der Bitte um Beseitigung - ich nehme mal an des Ungeziefers. Sollte der Vermieter diese Frist verstreichen lassen würde es dir die Option der fristlosen Kündigung eröffnen. Des Weiteren kannst du deinem Vermieter anbieten auf eigene Kosten einen Nachmieter zu finden. Ob dieser angenommen wird liegt natürlich beim Vermieter und es gibt keine Pflicht zur Annahme eines neuen Mieters. Aber mit bisschen Glück könntest du auch so vorzeitig aus dem Mietvertrag entlassen werden. Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen, Mietrecht Einfach
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#3
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Vielen Dank für die schnelle und kompetente Auskunft.
Also noch einmal zu dem Mietverhältnis mit meiner ehem. Lebensgefährtin. Nein es waren zu dem Tag meines Ausziehen keine Mietschulden vorhanden. Es geht tatsächlich um die aktuelle Miete, die sie als alleinige Mieterin tragen müsste. Ich muss dazu sagen : Regulär hätte ich eine Kündigungsfrist von 3mon. gehabt. Da ich aber auch eine neue Wohnung innerhalb der Gesellschaft haben wollte, haben diese mir schriftlich zugesichert eine ausnahme zu machen und auf die Kündigungsfrist zu verzichten wenn sie die Wohnung übernehmen würde und der Vertrag mit ihr zustande kommen würde. Sie wollte die Wohnung. Da sie aber nicht genug verdient und den Rest vom Amt zugesteuert bekommt, holte sich die Gesellschaft vom Amt die Mündliche zusage das der restliche anteil vom Amt übernommen wird. Daraufhin konnte sie sofort den Vertrag unterzeichnen. Also sie besitzt einen gültigen Mietvertrag der von ihr sowie auch von der Gesellschaft unterzeichnet worden ist und sie als alleinige Mieterin darstellt. In der zwischenzeit hat aber vom Amt ein anderer Sachbearbeiter das ganze in die Hand genommen und nur einen anteil überwiesen mit der begründung das ich eine 3monatige Kündigungsfrist hätte und für diesen Zeitraum auch noch zahlen müsste. Aber wie gesagt, ich habe es schriftlich von der Gesellschaft das sie auf die Kündigungsfrist verzichten und mir auch erst eine neue Wohnug vermieten sobald der Vertrag mit ihr zustande kommt. Sie hat den Vertrag nun alleine und ich den der neuen Wohnung. Und nun da das Amt nicht alles übernommen hat schreiben sie mich an und wollen den anteil. Also für mich grenzt das schon beinahe an Betrug. Schade nur, ich hätte gedacht auch aus den neuen Vertrag sofort mit einer Fristlosen Kündigung herauszukommen, da mir der Vermieter verschwiegen hatte das die Wohnung vorher in einem verwahrlosten zustand gewesen ist und ob er es wusste oder nicht jetzt jedenfalls mit Ungeziefer bewohnt ist. Aber ist es richtig, sollte mir eine Arzt anhand der Bisswunden dieses attestieren, das ich bis zur beseitigung durch den Vermieter solange in ein (natürlich Preislich angemessen) Hotel ziehen könnte und er die Kosten dafür übernehmen müsste ? Vielen Dank ... |
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#4
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Hallo Gandi,
bei Gesundheitsfragen reicht meisst ein Attest des Hausarztes nicht aus. Um sicher zu gehen, solltest du dir die Gesundheitsgefährdung durch die Mietwohnung vom zuständigen Amtsarzt bescheinigen lassen. Sollte deine Wohnung dadurch als unbewohnbar eingestuft werden, hast du meiner Meinung auch ein Anrecht auf Kostenerstattung bei zwingend erforderlicher auswärtiger Unterbringung. Und zwar solange, bis die Wohnung in einem dem Mietvertrag entsprechend bewohnbarem Zustand ist. Dennoch würde ich dir einmal empfehlen bzgl. der Problematik mit den Mietschulden und auch in Sachen Gesundheitsgefährdung noch einmal einen Mieterverein in der Nähe aufzusuchen, um rechtssicheren Beistand zu haben. Freundliche Grüße und viel Erfolg, Mietrecht Einfach
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