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Sonderkündigung des Praxismietvertrages?

Kündigung (Mietrecht)

Antwort
 
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  #1  
Alt 10.11.2009, 19:25
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.11.2009
Beiträge: 2
Standard Sonderkündigung des Praxismietvertrages?

Guten Abend!

Im Rahmen meiner Existenzgründungshilfe + Hartz IV hatte ich nunmehr drei Monate einen Anteil einer Gemeinschaftpraxis von Heilpraktikern angemietet. Die Kosten in Höhe von 200.- waren in meiner Kalkulation gerade noch machbar. Allerdings habe ich die Räume noch kein einziges mal benutz, da ich noch keine Klienten gewinnen konnte.
Wegen einer enormen Nebenkostennachberechnung meiner Wohnräume bin ich nunmehr für die Praxismiete zahlungsunfähig geworden und habe daher umgehend gekündigt. Nun bestehen die jedoch auf die reguläre Kündigungsfrist, während ich mich frage, ob in diesem Fall nicht eine fristlose Sonderkündigung möglich wäre?

Herzlichen Dank im Voraus und
liebe Grüße, Werner
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  #2  
Alt 12.11.2009, 17:16
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 956
Standard AW: Sonderkündigung des Praxismietvertrages?

Hallo Spicy,

so wie ich das sehe schützt Unwissenheit vor Strafe nicht und der Mietvertrag ist rechtskräftig. Ob das Objekt genutzt oder auch nicht genutzt wird liegt ja im Ermessen des Mieters.

Ich sehe somit leider keine Möglichkeit früher als innerhalb der regulären Kündigungsfrist aus dem Vertrag auszuscheiden.

Ggf. durch Finden eines Nachmieters. Hier würde ich aber vorab das Gespräch mit dem Vermieter suchen.


Freundliche Grüße,


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  #3  
Alt 12.11.2009, 18:13
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.11.2009
Beiträge: 2
Standard AW: Sonderkündigung des Praxismietvertrages?

Danke schon mal!
Ich meinte nun ja nicht unbedingt den Aspekt meiner Unwissenheit, eher dachte ich aufgrund der überraschenden Zahlungsunfähigkeit, in den Schutz eines Sonderrechtes zu kommen.

Anscheinend aber nicht.


Viele Grüße!
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