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| Kündigung Fragen zum Thema Kündigung, z.B. fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung, usw. |
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#1
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hallo ins Netz.
Meine Frage lautet: der Mieter hat fristlos gekündigt. Dem hat der Vermieter widersprochen, einer ordentlichen Kündigung zugestimmt und die Möglichkeit eröffnet, dass eine gemeinsame Lösung gefunden werden könne (also Termin vor der ordentlichen Kündigung - aber NACH der fristlosen Kündigung) Der Auszug ist inzwischen zum Zeitpunkt der fristlosen Kündigung geschehen - eine Antwort auf das Schreiben des Vermieters hat nicht stattgefunden. Was gilt nun? Gibt es noch eine weitere Frist zum Widerspruch auf den Widerspruch?? Danke und Grüße, Claudi |
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#2
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Generell ist ein Widerspruch ja nichts weiter, als eine Mitteilung, dass jemand mit einem bestimmten Sachverhalt nicht zufrieden ist. Hierfür gibt es keine zeitlichen Regelungen für eine Antwort. Man kann den Widerspruch akzeptieren oder darauf antworten - ein Zeitfenster ist meines Wissens nach nicht vorgeschrieben.
Und wenn der Mieter solange die Miete zahlt, wie schriftlich vereinbart und verglichen, dann sollte es eigentlich für alle Parteien in Ordnung sein. Falls noch weitere Fragen bestehen, versuche ich diese gerne zu beantworten. Bitte schildern Sie mir dann, ob es sich bei Ihrer Seite um die des Mieters oder Vermieters handelt und was genau schriftlich festgehalten wurde. Freundliche Grüße, Mietrecht Einfach
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