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| Miete und Miethöhe Fragen zum Thema Miete, z.B. Miethöhe, Mieterhöhung, Mietminderung, usw. |
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#1
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Hallo an Alle,
ich wohne seit ein paar Jahren als Mieter in einem alten Bauernhaus mit einem unausgebauten (nur Balken und Dachziegel) Dachboden (gehört direkt zu meiner Whg). Das Dach ist zunehmend undicht, sprich es regnet und schneit hinein, sodass ich den Dachboden nur noch eingeschränkt nutzen kann. Zudem ist der Dachstuhl (alle Balken) sehr marode! Diese Probleme/ Tatsachen habe ich meinem Vermieter bereits des öfteren (mündlich) mitgeteilt und ihn gebeten, diese zu beseitigen. Bis heute ist leider nichts geschehen. Meine Fragen: 1. Kann ich eine Mietminderung "beantragen"? Wenn ja, um wieviel %? 2. Kann mein Vermieter nach der "Reparatur" eine Mieterhöhung verlangen? Wenn ja, wieviel? 3. Sollte ich den DB besser vom Bauaufsichtsamt begutachten lassen? Wenn ja, wer trägt die Kosten? Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen. ![]() MfG Viper
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#2
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1. Nur alleine sagen bringt nichts, da nicht beweisbar. Teilen Sie die Mängel per Einschreiben mit und verlangen Sie Abhilfe.
2. Würden Sie auf diesem Dachboden wohnen, wäre eine Mietminderung denkbar. Da ich aber nicht davon ausgehe, dass dies so ist, sollten Sie sich besser nach einer anderen Bleibe umsehen, bevor der morsche Dachstuhl zusammenbricht. 3. Ein maroder Dachstuhl kann nicht repariert werden, der muss komplett erneuert werden. Hat Ihr Vermieter so viel Geld, um diese Arbeiten zu vergeben, oder wartet er darauf, dass diese Hütte zusammenfällt und Platz für etwas Neues macht? |
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#3
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Danke für die Antworten.
Ich habe noch ein paar Fragen: 1. Wozu zahlt man jahrelang eine Gebäudeversicherung an den Vermieter? 2. Was ist, wenn unsere auf dem Dachboden befindlichen Gegenstände durch einen Einsturz des Dachstuhls oder eindringende Nässe beschädigt wird? Welche Rechte habe ich in dieser Situation? 3. Was kann ich rechtsmäßig tun, bzw. an wen kann ich mich wenden, um das Problem mit dem Dachboden lösen zu können, ohne eigene Kosten dafür investieren zu müssen? |
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#4
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1. Diese Versicherung tritt dann ein, wenn durch Sturm, Leitungswasser, Hochwasser u.ä. ein Schaden am Haus entsteht und nicht, wenn die Substanz des Hauses vor die Hunde geht. Die Kasko-Versicherung Ihres Autos bezahlt doch auch nicht die Rechnung für das kaputte Getriebe, oder doch bei Ihnen?
2. Wenn tatsächlich der Dachstuhl zusammen stürzen sollte, dann übernimmt die Gebäudeversicherung Ihren Schaden, vorausgesetzt ein Sturm hat da nachgeholfen, sonst nämlich nicht. 3. Und noch einmal: Sie sollten rechtmäßig mit einer Frist von 3 Monaten kündigen. Wenn Ihr Vermieter kein Geld hat, dann läßt er das Haus verkommen. Es ist sein Eigentum, mit dem er machen kann, was er will. 4. Wenn das Bauaufsichtsamt das Dach/Haus für einsturzgefährdend ansieht, dann wird man Ihnen nahe legen, sich eine andere Wohnung zu suchen. Dieses Amt kann den Vermieter nicht dazu verdonnern, dass Dach neu aufzubauen. Geändert von Regenmacher (19.03.2010 um 18:01 Uhr) |
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