Recht Forum

Forum - Recht Ratgeber
Forum Hilfe - Erste Schritte

Mietrecht Ratgeber

Mietrecht
BGB Mietrecht Gesetz
(Mietrechtsgesetz)
Betriebskostenverordnung
(BetrKV - Gesetz)
Muster Kündigung Mietvertrag
Mietvertrag Vordruck
Mietrecht Muster, Checklisten
und Vordrucke
Mietrecht Anwalt - Beratung
Anwalt für Mietrecht finden

Erbrecht Ratgeber

Erbrecht
Erbschaftssteuergesetz (ErbStG)
und Schenkungssteuergesetz
BGB Erbrecht Gesetz
(Erbrechtsgesetz)
Erbrecht Anwalt - Beratung

Nebenkosten sparen

Strom Preisvergleich
Gas Preisvergleich
DSL Preisvergleich

Geld und Finanzen

Kostenloses Girokonto Vergleich
Tagesgeld Vergleich und
Zinsrechner
Festgeld Vergleich und
Zinsrechner
Kreditkarten Vergleich
Kostenloses Girokonto für
Studenten
Kostenlose Kreditkarte für
Studenten

Recht Einfach

Ratgeber Recht und Forum
Impressum
Kontakt



Zurück   Forum Recht - Ratgeber Recht und Rechtsforum > Mietrecht-Forum - Themen > Miete und Miethöhe

Miete und Miethöhe Fragen zum Thema Miete, z.B. Miethöhe, Mieterhöhung, Mietminderung, usw.

Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien:
  • Allgemeines - Forum Regeln, Feedback, Support, Umfragen und allgemeine Diskussion
  • Mietrecht Forum - Mietvertrag, Miete, Betriebskosten, Nebenkosten, Reparaturen, Recht und Pflichten, Kündigung, Mietrecht allgemein
  • Erbrecht Forum - Erbschaft, Erbe, Testament, Erbschaftssteuer, Erbrecht allgemein
  • Schenkung Forum - Alles zur Schenkung und Schenkungssteuer
  • Muster - Mietvertrag und Kündigung
  • Geld und Finanzen - Nebenkostensparen und Konten kostenlos vergleichen

Kostenlos im Recht Forum registrieren - Frage stellen und Erfahrungen austauschen - Kostenlose Hilfe zum Thema Recht - Ratgeber

Mieterhöhung innerhalb von 13 Monaten

Miete und Miethöhe (Mietrecht)

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 17.01.2010, 13:31
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 17.01.2010
Beiträge: 1
Standard Mieterhöhung innerhalb von 13 Monaten

Hallo Zusammen.

Also wir wohnen seit 1987 in unserer jetzigen Wohnung. Ein offizieller Mietvertrag ist erst im Sommer 2006 mit unserem damaligen Vermieter zu
Stande gekommen. Im Sommer 2008 wechselte der Eigentümer und der Mietvertrag wurde mit dem neuen Vermieter und den gleichen Konditionen erneuert und zum 01.11.2008 gültig.
Jetzt haben wir eine Mieterhöhnung, die unter 20 % vom Ortsmietspiegel liegt, erhalten. Darf er das überhaupt innerhalb so kurzer Zeit?

Mein Anliegen nun:
Ich wäre bereit die Mieterhöhung wahrzunehmen und zu bezahlen, unter der Voraussetzung es würde mal an dem Haus bzw in meiner Wohnung generell was gemacht werden. Da ich auch ein Baby erwarte und im Moment kein Geld für große Umzüge zur Verfügung steht.
Das Haus ist von 1948. Die sanitären Anlagen vielleicht ein paar Jahre jünger. Der Keller total verdreckt und verseucht, da dieser Anfang der 80er Jahre eine Überflutung mitmachte, aber nie richtig gereinigt worden ist und inklusive ein paar Untermietern, Mäuse.
Die Fenster sind auch von 1948. Total undicht, morsch und natürlich keine Doppelverglasung.
Ich habe keine Zentralheizung, sondern heize mit 2 Öl-ofen. Heize also auch für die Außenwelt.
Die Stromversorgung ist auch sehr gefährlich. Sobald gekocht, gewaschen, gebügelt und der Fernseher läuft, ist schon der nächste Kurzschluß vorprogrammiert. Eine Elektrodose pro Zimmer.
Im Großen und Ganzen braucht das Haus eine Komplettsanierung.

Aber was kann ich jetzt machen?
Kann ich der Mieterhöhung widersprechen? Und meine Forderungen mal Auflisten und eine Frist setzen?
Da ich keine Rechtsschutzversicherung besitze, ist alles im Moment auch ein wenig viel.

Danke Euch schon für eure Hilfe
Despina
Mit Zitat antworten
Professionelle Rechtsberatung durch einen Anwalt - online oder vor Ort:

Dieses Forum kann Ihren rechtlichen Sachverhalt nicht lösen? Kein Problem
Nutzen Sie unseren Service der günstigen Rechtsberatung online durch einen Anwalt für Mietrecht und Erbrecht
oder finden Sie einen Anwalt vor Ort mit unserem Anwaltsverzeichnis!

» Mietrecht: Kostenlos ein Angebot für eine Online Beratung durch einen Mietrecht Anwalt anfordern
» Erbrecht: Kostenlos ein Angebot für eine Online Beratung durch einen Erbrecht Anwalt anfordern
» Anwaltsverzeichnis: Professionellen Anwalt in unserem Anwaltsverzeichnis finden

  #2  
Alt 18.01.2010, 19:50
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 956
Standard AW: Mieterhöhung innerhalb von 13 Monaten

Hallo,

generell tritt der Käufer in die Rechte und Pflichten des alten Vermieters. Und so wie der Sachverhalt geschildert wurde, ist die Miete scheinbar seid 1987 unverändert geblieben.

Somit steht dem neuen Vermieter durchaus das Recht einer Mieterhöhung zu, da das Mietverhältnis und die Miete ja bereits länger als 15 Monate gleichgeblieben sind. Nur derschriftliche Vertrag und die Handfestigkeit des Verhältnisses wurden nachgeholt.

Hier einmal zum nachlesen -> Die Mieterhöhung: Mieterhöhung
Aus diesem Text geht hervor, was ein Vermieter darf und was nicht im Bezug auf die Mieterhöhung.

Und solange keine direkten Mängel innerhalb der Wohnung bestehen und die Ausstattung in Takt ist, wie auch beim damaligen Einzug, sehe ich keine große Handhabe.

Ausnahme wäre hier möglicherweise der Keller, wenn dieser Bestandteil des Mietvertrags und auch des Mietzinses ist.

Auch die Elektrik kann durchaus angesprochen werden, wenn diese Gefahren für die Gesundheit in sich birgt!

Eine Forderung nach neuen Fenstern und einem anderen Heizsystem sehe ich nicht von Erfolg gekrönt.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach
__________________

Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch der Mitglieder!
Es findet keine Beratung durch einen Fachanwalt statt!
Mit Zitat antworten
Anzeigen:
Antwort

  Forum Recht - Ratgeber Recht und Rechtsforum > Mietrecht-Forum - Themen > Miete und Miethöhe

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are aus


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Hilfe!!!! Mieter hat nach 3 Monaten sein Zimmer gekündigt daximausi Kündigung 3 07.01.2010 23:44
Kellerraum innerhalb der Wohnung soll nun als Wohnfläche angerechnet werden... marie Mietvertrag 1 04.01.2010 19:04
Umzug innerhalb des Hauses ohne gültigen Mietvetrag federschwinge Kündigung 3 31.03.2009 22:38


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 07:22 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.0

Ratgeber Recht - Ihr Ratgeber mit Recht Forum
Recht Forum - Miete und Miethöhe
Mieterhöhung innerhalb von 13 Monaten