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Kautionssparbuch

Mietrecht allgemein - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #11  
Alt 14.03.2010, 19:37
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Registriert seit: 13.03.2010
Beiträge: 8
Pfeil AW: Kautionssparbuch

Ich werde nachfragen.

Ich weiß nur, daß das Sparbuch bei der Bank (vor Ort) auf deren Formularen angefordert wurde als eben "Mietkautionssparbuch" , und daß der Vermieter namentlich in dieses Antrags-Formular eingetragen wurde.

Ich komme wieder, wenn ich mehr weiß.
Mit Zitat antworten
  #12  
Alt 14.03.2010, 20:46
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 13.03.2010
Beiträge: 8
Böse AW: Kautionssparbuch

Zitat:
Zitat von Regenmacher Beitrag anzeigen
Ich frage noch einmal: Was sagt denn die eigene Bank dazu? Der Vermieter kann das Sparbuch nicht auflösen, wenn es die Bank nicht will.
Habe infos eingeholt:
„Auszahlungen sind ausschließlich gegen Einsendung des Sparbuchs an den kontoführenden ... Bank Standort möglich. Die ... Bank ist berechtigt, Auszahlungen ohne Prüfung an den jeweiligen Vorleger bzw. Einsender des Mietkaution-Sparbuchs vorzunehmen. Die ... Bank prüft nicht und nimmt keine Kenntnis davon, ob der Vorleger des Sparbuchs zur Verwertung der Mietsicherheit berechtigt ist. Nach einer Verfügung durch den Vermieter informiert die ... Bank den Kontoinhaber schriftlich über den Zeitpunkt und die Höhe der Verfügung.“

Zum Diskussionspunkt von weiter oben ‚Kann sich der Vermieter nach Belieben „bedienen“?' Er k a n n ... :-(

Hätte ich das früher gewußt, hätte ich mir die Anfrage hier im Forum – die nicht einmal mich betrifft - ersparen können.
Lesen die Leute eigentlich ihre Informationsblätter nicht durch?

Geändert von oldlady (14.03.2010 um 20:47 Uhr) Grund: Satzzeichen ergänzt
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