Recht Forum

Forum - Recht Ratgeber
Forum Hilfe - Erste Schritte

Mietrecht Ratgeber

Mietrecht
BGB Mietrecht Gesetz
(Mietrechtsgesetz)
Betriebskostenverordnung
(BetrKV - Gesetz)
Muster Kündigung Mietvertrag
Mietvertrag Vordruck
Mietrecht Muster, Checklisten
und Vordrucke
Mietrecht Anwalt - Beratung
Anwalt für Mietrecht finden

Erbrecht Ratgeber

Erbrecht
Erbschaftssteuergesetz (ErbStG)
und Schenkungssteuergesetz
BGB Erbrecht Gesetz
(Erbrechtsgesetz)
Erbrecht Anwalt - Beratung

Nebenkosten sparen

Strom Preisvergleich
Gas Preisvergleich
DSL Preisvergleich

Geld und Finanzen

Kostenloses Girokonto Vergleich
Tagesgeld Vergleich und
Zinsrechner
Festgeld Vergleich und
Zinsrechner
Kreditkarten Vergleich
Kostenloses Girokonto für
Studenten
Kostenlose Kreditkarte für
Studenten

Recht Einfach

Ratgeber Recht und Forum
Impressum
Kontakt



Zurück   Forum Recht - Ratgeber Recht und Rechtsforum > Mietrecht-Forum - Themen > Mietrecht allgemein

Mietrecht allgemein Fragen zum Thema Mietrecht, die in keine passende Kategorie passen

Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien:
  • Allgemeines - Forum Regeln, Feedback, Support, Umfragen und allgemeine Diskussion
  • Mietrecht Forum - Mietvertrag, Miete, Betriebskosten, Nebenkosten, Reparaturen, Recht und Pflichten, Kündigung, Mietrecht allgemein
  • Erbrecht Forum - Erbschaft, Erbe, Testament, Erbschaftssteuer, Erbrecht allgemein
  • Schenkung Forum - Alles zur Schenkung und Schenkungssteuer
  • Muster - Mietvertrag und Kündigung
  • Geld und Finanzen - Nebenkostensparen und Konten kostenlos vergleichen

Kostenlos im Recht Forum registrieren - Frage stellen und Erfahrungen austauschen - Kostenlose Hilfe zum Thema Recht - Ratgeber

Betrug? Feuchtigkeit in der Wohnung!

Mietrecht allgemein (Mietrecht)

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 28.07.2010, 18:03
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 28.07.2010
Beiträge: 2
Standard Betrug? Feuchtigkeit in der Wohnung!

Hallo zusammen,

ich habe vor einem Jahr von einer "Freundin" eine Wohnung gemietet, die sich im Laufe der Mietzeit als feucht erwiesen hat. Da wir "befreundet" waren und meine "Freundin" mir ein außerordentliches 14-tägiges Kündigungsrecht mündlich einräumte, habe ich von Mietkürzungen zunächst abgesehen. Ich habe dann nach einer neuen Bleibe gesucht, die ich dann zum 15.06. auch gefunden habe. Zunächst wurde mir die Beendigung des Mietvertrages zu diesem Zeitpunkt vor Zeugen mündlich zugesichert. Nach dem ich dann schriftlich zum 15.06. gekündigt hatte, wußte meine "Freundin" allerdings davon nichts mehr und knüpfte daran Bedingungen.

Daraufhin habe ich mich mit den Vormietern in Verbindung gesetzt, die mir Unterlagen gezeigt haben, die belegen, dass meiner "Freundin" diese Feuchtigeit des Wohnraums durchaus bekannt war. Ich habe das Amt für Wohnraumkontrolle beauftragt, den Bau in Augenschein zu nehmen. Diese haben erhebliche Feuchtikeiten in 2 von 3 Wohnräumen sowie in der Küche festgestellt. Ich bin mittlerweile ausgezogen. Eine Weitervermietung darf erst nach Sanierung erfolgen.
Somit ist es für mich Betrug, das mir diese Bruchbude überhaupt erst unter Vorspiegelung falscher Tatsachen vermietet wurde.

Liege ich hier richtig? Kann ich, nach meinem Auszug noch auf Betrug klagen? Ist es richtig, dass bei einem solchen Befund durch das Bauamt die Miete für das dort verbrachte Jahr zurückgefordert werden kann?

Vielen Dank für euren Rat.

LG

CRight1
Mit Zitat antworten
Professionelle Rechtsberatung durch einen Anwalt - online oder vor Ort:

Dieses Forum kann Ihren rechtlichen Sachverhalt nicht lösen? Kein Problem
Nutzen Sie unseren Service der günstigen Rechtsberatung online durch einen Anwalt für Mietrecht und Erbrecht
oder finden Sie einen Anwalt vor Ort mit unserem Anwaltsverzeichnis!

» Mietrecht: Kostenlos ein Angebot für eine Online Beratung durch einen Mietrecht Anwalt anfordern
» Erbrecht: Kostenlos ein Angebot für eine Online Beratung durch einen Erbrecht Anwalt anfordern
» Anwaltsverzeichnis: Professionellen Anwalt in unserem Anwaltsverzeichnis finden

  #2  
Alt 28.07.2010, 19:04
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 1.067
Standard AW: Betrug? Feuchtigkeit in der Wohnung!

Zitat:
Zitat von cright1 Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,

Ich habe das Amt für Wohnraumkontrolle beauftragt, den Bau in Augenschein zu nehmen.
LG

CRight1

Bitte sagen Sie zuerst, in welchem Land Sie wohnen, denn ein solches Amt ist mir in Deutschland nicht bekannt.
Mit Zitat antworten
Anzeigen:
  #3  
Alt 29.07.2010, 14:32
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 28.07.2010
Beiträge: 2
Standard AW: Betrug? Feuchtigkeit in der Wohnung!

Hallo, genaue Bezeichnung lautet Fachbereich für Städtebauliche Maßnahmen. Sorry für die ungenaue Ausdruckweise.
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 29.07.2010, 14:54
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 1.067
Standard AW: Betrug? Feuchtigkeit in der Wohnung!

Zitat:
Zitat von cright1 Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,

Liege ich hier richtig? Kann ich, nach meinem Auszug noch auf Betrug klagen? Ist es richtig, dass bei einem solchen Befund durch das Bauamt die Miete für das dort verbrachte Jahr zurückgefordert werden kann?

Vielen Dank für euren Rat.

LG

CRight1
Eine Anzeige wegen Betrugs nach § 263 StGB müsste von der Staatsanwaltschaft verfolgt werden, die werden aber garantiert nicht tätig und bestenfalls darauf verweisen, dass hier Zivil- und nicht Strafrecht zur Anwendung käme.

Und da müssten Sie einen Schaden nachweisen, was Sie aber nicht können, denn Ihnen stand diese Wohnung ja zur Verfügung. Oder mussten Sie während des Jahres unter der Brücke schlafen.

Als Beispiel: Sie essen jeden Tag in einer Pizzeria zu Mittag. Nach einem Jahr erfahren Sie, dass der Laden vom Gesundheitsamt dicht gemacht wurde. Wie schätzen Sie die Chance ein, das Geld, das Sie während des Jahres dort gelassen haben, zurück zu kriegen?
Mit Zitat antworten
Antwort

  Forum Recht - Ratgeber Recht und Rechtsforum > Mietrecht-Forum - Themen > Mietrecht allgemein

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are aus


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Mietminderung Schimmel und Feuchtigkeit Flonad Mietrecht allgemein 1 14.07.2010 21:15


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 21:53 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.0

Ratgeber Recht - Ihr Ratgeber mit Recht Forum
Recht Forum - Mietrecht allgemein
Betrug? Feuchtigkeit in der Wohnung!