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#1
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Diese Anfrage kam über das Kontaktformular: Bitte nutzen Sie vorrangig das Forum für Fragen zum Mietrecht!
--------------------------------------------------------------- Der Betriebskostenverordnung ist dem Mieter bekannt und er verzichtet auf die Anlage zu diesen Vertrag. Der Miter, meine Tochter kommt aus dem USA und kennt diesen Anlage nicht. Was soll sie machen? Beim Aufstellen von Möbeln an Außenwänden, ist ein Mindestabstand von 10 cm. einzuhalten. Was sind die Außenwände? Sind die Wände im den Räume? Das nimmt von jeder Seite 10 cm, die Wohnung hat nicht mehr die Größe, die anbietet. In einem Raum von 3x5 Mt. auf beiden Wänden wären 1 Meter weniger zur Nutzung der Wohnung. Ist diese Regelung üblich? Verschuldungsunabhängig hat der Mieter für kleinere Intandshaltung und Instandsetzungsarbeiten an der Installation, für Elektrizität, Wasser und Gas, Fenster und Türverschlüsse, Kocheinrichtungen,etc bis zum 400 Euro im Jahr. Ist das üblich? Ist es korrekt? Was ist Minderung des Mietzinses? Werden Nchforderungen z.B. aus Grundsteurn oder sonstige Nachforderungen usw.für vergangenen Jahren, ist der Vermieter berchtig diese noch nachzufordern. Stimmt das? Ist der Grundsteuer an dem Mieter zu rechnen und zahlen zu lassen?
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#2
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Zur Betriebskostenverordnung:
Diese ist gesetzlich vorgeschrieben und im Internet einsehbar. Dort kann sich Ihre Tochter informieren, was Inhalt der Betriebskostenverordnung ist. http://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/index.html Die zweite Frage bzgl. der Möbel und der Außenwände sowie der Raumgröße verstehe ich leider nicht ganz. Bei den kleineren Instandhaltungen ist ein Höchstsatz vorgeschrieben: Dieser beläuft sich auf maximal 8% der Jahresnettomiete - Beispiel: Kaltmiete / Nettomiete pro Monat = 400 EUR Kaltmiete / Nettomiete pro Jahr = 4800 EUR davon 8% = 384 EUR Dies ist natürlich von der jeweiligen Höhe der Miete abhängig. Minderung des Mietzinses bedeutet einfach nur Minderung der Miete - also Mietzins = Miete. Die Grundsteuer ist auf den Mieter umlegbar. Das ist korrekt. Nachforderung aus Nebenkosten zur Miete können maximal ein Jahr nachträglich geltend gemacht werden - Beispiel: Nebenkosten aus dem Jahr 2006 können maximal bis zum 31.12.2007 vom Vermieter nachgefordert werden. Ich hoffe ich konnte Ihnen helfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen.
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