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Heizungserneuerung

Mietrecht allgemein (Mietrecht)

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  #1  
Alt 07.09.2010, 14:33
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.09.2010
Beiträge: 2
Böse Heizungserneuerung

Vor einem Jahr hat unser Vermieter eine neue Heizung bestellt. Auf Nachfrage, wann diese eingebaut werden soll, kam zur Antwort es eilt ja nicht. Nun wurde am Freitag ohne Vorankündigung die neue Heizung eingebaut. Sie ist aber noch nicht fertig montiert. Wann dies geschehen soll, weiß auch keiner, da sich der Vermieter nicht gemeldet hat. Wir sitzen also seit Freitag ohne Heizung da. Gut ist, dass die Warmwasserversorgung nicht darüber läuft. Meine Frage ist:
Darf der Vermieter die Heizung ohne Vorankündigung einfach vor der Heizperiode erneuern oder muß er bestimmte Zeiten einhalten? Was kann man noch tun außer die Miete mindern? Viewiel Prozent der Kaltmiete kann ich einbehalten?
Vielen Dank.... ich hoffe auf schnelle Antworten, es wird langsam kalt
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  #2  
Alt 07.09.2010, 18:41
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 1.067
Standard AW: Heizungserneuerung

Frieren müssen Sie nicht, das ist klar. Der Vermieter ist Ihnen zu einer bestimmten Raumtemperatur verpflichtet.

Weiteres hier: http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...h1/heizung.htm

http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung.htm
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  #3  
Alt 08.09.2010, 10:32
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.09.2010
Beiträge: 2
Standard AW: Heizungserneuerung

vielen lieben Dank Regenmacher, hast mir schon weitergeholfen.
Aber kann man einen Heizkessel einfach so ohne Voranmeldung ausbauen, bedarf dass nicht auch einer allgemeinen Mitteilung wenigstens 1 oder 2 Wochen vorher??
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  #4  
Alt 08.09.2010, 12:02
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 1.067
Standard AW: Heizungserneuerung

Ja, aber siehe Mietminderung ab dem Tag ohne Heizung.
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