|
|||||||
| Mietrecht allgemein Fragen zum Thema Mietrecht, die in keine passende Kategorie passen |
| Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien: |
|

![]() |
|
|
Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
|
|||
|
|||
|
Vor einem Jahr hat unser Vermieter eine neue Heizung bestellt. Auf Nachfrage, wann diese eingebaut werden soll, kam zur Antwort es eilt ja nicht. Nun wurde am Freitag ohne Vorankündigung die neue Heizung eingebaut. Sie ist aber noch nicht fertig montiert. Wann dies geschehen soll, weiß auch keiner, da sich der Vermieter nicht gemeldet hat. Wir sitzen also seit Freitag ohne Heizung da. Gut ist, dass die Warmwasserversorgung nicht darüber läuft. Meine Frage ist:
Darf der Vermieter die Heizung ohne Vorankündigung einfach vor der Heizperiode erneuern oder muß er bestimmte Zeiten einhalten? Was kann man noch tun außer die Miete mindern? Viewiel Prozent der Kaltmiete kann ich einbehalten? Vielen Dank.... ich hoffe auf schnelle Antworten, es wird langsam kalt
|
| Professionelle Rechtsberatung durch einen Anwalt - online oder vor Ort: |
|
Dieses Forum kann Ihren rechtlichen Sachverhalt nicht lösen? Kein Problem Nutzen Sie unseren Service der günstigen Rechtsberatung online durch einen Anwalt für Mietrecht und Erbrecht oder finden Sie einen Anwalt vor Ort mit unserem Anwaltsverzeichnis! » Mietrecht: Kostenlos ein Angebot für eine Online Beratung durch einen Mietrecht Anwalt anfordern » Erbrecht: Kostenlos ein Angebot für eine Online Beratung durch einen Erbrecht Anwalt anfordern » Anwaltsverzeichnis: Professionellen Anwalt in unserem Anwaltsverzeichnis finden |
|
#2
|
|||
|
|||
|
Frieren müssen Sie nicht, das ist klar. Der Vermieter ist Ihnen zu einer bestimmten Raumtemperatur verpflichtet.
Weiteres hier: http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...h1/heizung.htm http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung.htm |
| Anzeigen: |
|
|
|
#3
|
|||
|
|||
|
vielen lieben Dank Regenmacher, hast mir schon weitergeholfen.
Aber kann man einen Heizkessel einfach so ohne Voranmeldung ausbauen, bedarf dass nicht auch einer allgemeinen Mitteilung wenigstens 1 oder 2 Wochen vorher?? |
|
#4
|
|||
|
|||
|
Ja, aber siehe Mietminderung ab dem Tag ohne Heizung.
|
![]() |
|
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|