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Kautionssparbuch

Mietrecht allgemein - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 13.03.2010, 16:16
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 13.03.2010
Beiträge: 8
Frage Kautionssparbuch

Was geschieht mit dem Kautionssparbuch, das sich in Händen des Vermieters befindet, wenn bzw. sobald das Mietverhältnis beendet ist?



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  #2  
Alt 13.03.2010, 17:54
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Kautionssparbuch

Das kann der Vermieter noch bis zu 6 Monaten in Verwahrung behalten, weil er während dieser Zeit noch Schadensersatzansprüche aus verdeckten Mängeln anmelden kann.

Und er kann einen Teil der Kaution für eine zu erwartende Nachzahlung aus der Betriebskostenabrechnung einbehalten. Dieser Betrag kann das rund Dreifache einer monatlichen Vorauszahlung betragen.
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  #3  
Alt 13.03.2010, 18:07
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 13.03.2010
Beiträge: 8
Frage AW: Kautionssparbuch

Vielen Dank für diese schnelle und informative Antwort

Doch ich habe zwei weitere Fragen:

1) Kann sich ein Vermieter aus dem Kautionssparbuch seines Mieters nach Belieben "bedienen"?
Ich meine damit: kann er ohne weiteres Geld abheben?

2) Angenommen keine "verdeckten Mängel" und Betriebskostenabrechnung erledigt.
Wie kommt der (ehemalige) Mieter dann wieder an das Sparbuch? Einmal unterstellt: kein korrekter Vermieter.

Geändert von oldlady (13.03.2010 um 18:08 Uhr) Grund: Nachtrag
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  #4  
Alt 13.03.2010, 18:36
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Kautionssparbuch

Nein, bedienen kann er sich nicht so einfach, z.B. während der Mietzeit schon mal garnicht.

Bei beendetem Mietverhältnis müssen Sie bei der Bank oder Sparkasse nach dem Verbleib des Sparbuchs fragen. Erst wenn der Vermieter keine Ansprüche mehr anmeldet, können Sie über diesen Betrag verfügen.

An das Sparbuch wird der ehemalige Mieter dann nur rankommen, wenn er deswegen Klage vor Gericht erhebt.
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  #5  
Alt 13.03.2010, 19:33
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 13.03.2010
Beiträge: 8
Böse AW: Kautionssparbuch

Leider bin ich (wieder einmal) ein peilnix:

Zitat:
"Bei beendetem Mietverhältnis müssen Sie bei der Bank oder Sparkasse nach dem Verbleib des Sparbuchs fragen."

Wieso?
Ich weiß doch, daß es der (ehemalige) Vermieter hat.
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 13.03.2010, 19:53
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Kautionssparbuch

Sind Sie von der Bank drüber informiert worden?

Dann müssen Sie auf Herausgabe des Sparbuches plus der Zinsen klagen!
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 13.03.2010, 20:06
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 13.03.2010
Beiträge: 8
Pfeil AW: Kautionssparbuch

Zitat:
Zitat von Regenmacher Beitrag anzeigen
Sind Sie von der Bank drüber informiert worden?
Der betreffende Mieter hatte das Sparbuch gegen schriftliche Bestätigung selbst dem Vermieter übergeben.

***
Aber das mit der "Klage" ist natürlich klar.

Vielen Dank für Ihre Beiträge
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 14.03.2010, 17:08
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Kautionssparbuch

Einmal als generelle Information zu diesem Thema:

Der Vermieter hat die Kaution auf einem separaten Sparbuch und außerhalb seines privaten Vermögens anzulegen.

Über die Art der Anlage, z.B. auf einem Tagesgeldkonto statt einem klassischen Sparbuch, können separate Abmachungen getroffen werden.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach
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  #9  
Alt 14.03.2010, 17:28
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 13.03.2010
Beiträge: 8
Pfeil AW: Kautionssparbuch

Danke noch einmal für alle Informationen

Ergänzung:
der Mieter, um den es geht, hatte das Kautionssparbuch bei seinem eigenen Geldinstitut als solches angelegt und dann dem Vermieter gegen Quittung ausgehändigt.
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  #10  
Alt 14.03.2010, 18:25
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Kautionssparbuch

Ich frage noch einmal: Was sagt denn die eigene Bank dazu? Der Vermieter kann das Sparbuch nicht auflösen, wenn es die Bank nicht will.
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