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Kein Fenster zu öffnen bei Hitze

Mietrecht allgemein (Mietrecht)

Antwort
 
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  #1  
Alt 15.07.2010, 22:32
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.07.2010
Beiträge: 3
Standard Kein Fenster zu öffnen bei Hitze

Hallo,
in meinen gemieteten Praxisräumen gibt es nur Oberlichter zum Lüften und zwar nur in einem Raum von insgesamt 3 Räumen, die anderen Räume haben nur indirektes Licht und kein Fenster. Da die antiquierten Stangen, die den Mechanismus zum Öffnen und schließen der Oberlichter anscheinend in der großen Hitze (schwarzes Flachdach!!) bei sachgemäßen Gebrauch alle gebrochen sind, kann ich jetzt seit 3 Wochen kein Fenster öffnen, Raumtemperaturen bis 34 °C waren in den letzten Wochen an der Tagesordnung. Der Vermieter wurde informiert, es war auch mal ein Handwerker dort, der feststellte, dass diese Stangen bzw. Ersatzteile nicht mehr hergestellt würden, seitdem werde ich immer wieder vertröstet, es sei noch keine Lösung gefunden.
Ich möchte nach vielen Telefonaten jetzt schriftlich eine Frist setzen zur Mängelbeseitigung, welche Frist kann ich kürzestens setzen, da ein Arbeiten dort ja fast unmöglich ist und gesundheitsgefährdend. Auch verliere ich Umsatz und Klienten. Was muss ich beim Aufsetzen des Schreibens beachten? Halten sie eine Mietminderung von 30% und eine Rückbehalt von 60% für gerechtfertigt, wenn der Vermieter jetzt immer noch nicht reagiert?
Recht herzlichen Dank für Ihre Mühe
Kassandra
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  #2  
Alt 16.07.2010, 08:30
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 1.213
Standard AW: Kein Fenster zu öffnen bei Hitze

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass in einem Forum keine Angaben über die Höhe von Mietminderungen gemacht werden können/dürfen. Auch vermute ich, dass es sich in Ihrem fall um die Anmietung eines Gewerberaums handelt und da ist das Mietrecht (das für Wohnraum gültig ist) eh nicht zuständig.

Mit Ihrem Vermieter sollten Sie aber ab sofort nur noch beweisbar schriftlich (Einschreiben) kommunizieren und in Betracht ziehen, die Arbeiten selbst in Auftrag zu geben und dann mit der Miete verrechnen.

Haben Sie schon versucht unter Zuhilfenahme einer Leiter den Verschlussriegel des Oberlichtes zu öffnen?
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  #3  
Alt 16.07.2010, 10:00
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.07.2010
Beiträge: 3
Standard AW: Kein Fenster zu öffnen bei Hitze

Guten Morgen,
ich danke Ihnen für Ihre Antwort. Wenn nicht das Mietrecht auf mich zutrifft (es ist eine psycholog. Praxis), welches Recht dann? An welchen Fachanwalt (mit welchem Spezialgebiet) sollte ich mich hier vor Ort denn wenden?
Zu ihrem Vorschlag: Ich habe das versucht die Oberlichter zu öffenn, es geht nur ein bisschen, aber ich muss unbedingt auch dann, wenn ich es möchte, das Fenster schließen können, da ich Psychotherapie in den Räumlichkeiten mache und meinen Klienten einen "geschützten Rahmen" bieten möchte- und nicht eine Therapeutin, die während der Stunde auf Leitern klettert

Recht herzlichen Dank für Ihre Mühe, ich werde heute noch eine Fristsetzung per Einschreiben losschicken und dann bei Nichteinhaltung der Frist, einen Anwalt einschalten.
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  #4  
Alt 21.07.2010, 17:15
Benutzer
 
Registriert seit: 05.07.2010
Beiträge: 57
Standard AW: Kein Fenster zu öffnen bei Hitze

sie haben mit an sicherheit grenzender wahrscheinlichkeit einen gewerberaummietvertrag abgeschlossen.

bitte werfen sie mal einen blick in ihren mietvertrag.

es ist durchaus möglich, dass sie per mietvertrag schon dazu verpflichtet sind, sämtliche(!) instandhaltungsleistungen, renovierungen, modernisierungen, usw. auf eigene kosten zu regeln.
sollte dies bei ihnen der fall sein, dann kümmern sie sich selber um die schäden. das spart zeit und nerven, auch wenn sie halt die kosten haben.

im gegensatz zu wohnraummietverträgen kann in gewerberaummietverträgen "alles" vertraglich geregelt werden, insbesondere auch durchaus gravierende abweichungen von allem, was im wohnraummietrecht so schon längst unzulässig wäre.

beide mietvertragspartner sind gewerbetreibende, wodurch das gesetz unterstellt, dass beide wissen, was sie tun, wenn sie einen vertrag unterschreiben. daher fällt hier das besondere schutzbedürfnis des "normalen" wohnraummieters weg.

sollten die instandsetzungsleistungen vom vermieter zu tragen sein, setzen sie eine "angemessene" frist (2 wochen) und drohen mietminderung an. weisen sie den zugang des schreibens nach.

mindern sie keine miete ohne sich vorher durch anwaltliche hilfe über art, güte und umfang zu informieren.

Geändert von Orion (21.07.2010 um 17:23 Uhr)
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  #5  
Alt 21.07.2010, 18:20
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.07.2010
Beiträge: 3
Standard AW: Kein Fenster zu öffnen bei Hitze

Vielen Dank für Ihre Mühe,
aber der Vermieter war dazu verpflichtet die Öffnungsfähigkeit der Oberlichter wiederherzustellen, am Freitag haben ich die Fristsetzung per Einschreiben losgeschickt mit der Information schon zum Monatsende die Miete um 30% zu mindern (mit einem Anwalt abgesprochen) und siehe da, heute sind alle Fenster repariert worden.
Vielen Dank für die Tipps, diese Episode war sehr lehrreich für mich.
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  #6  
Alt 22.07.2010, 16:48
Benutzer
 
Registriert seit: 05.07.2010
Beiträge: 57
Standard AW: Kein Fenster zu öffnen bei Hitze

danke für das feedback.
schön, dass ihre probleme vor der nächsten hitzewelle gelöst werden konnten.
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