|
|||||||
| Mietrecht allgemein Fragen zum Thema Mietrecht, die in keine passende Kategorie passen |
| Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien: |
|

![]() |
|
|
Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
|
|||
|
|||
|
Hallöchen!!!
Mein Mann und ich wollten nur mal wissen, ob es erlaubt ist ein Mopet im Keller zu stellen, das kein Öl und auch kein Benzin mehr drin hat! Komplett leer und sauber!!! Geht das??? Lg An+Sa ![]()
|
| Professionelle Rechtsberatung durch einen Anwalt - online oder vor Ort: |
|
Dieses Forum kann Ihren rechtlichen Sachverhalt nicht lösen? Kein Problem Nutzen Sie unseren Service der günstigen Rechtsberatung online durch einen Anwalt für Mietrecht und Erbrecht oder finden Sie einen Anwalt vor Ort mit unserem Anwaltsverzeichnis! » Mietrecht: Kostenlos ein Angebot für eine Online Beratung durch einen Mietrecht Anwalt anfordern » Erbrecht: Kostenlos ein Angebot für eine Online Beratung durch einen Erbrecht Anwalt anfordern » Anwaltsverzeichnis: Professionellen Anwalt in unserem Anwaltsverzeichnis finden |
|
#2
|
||||
|
||||
|
Hallo,
also generell ist es nicht erlaubt, Gegenstände im Keller einzulagern, von denen ggf. Belästigungen oder auch Gefahren ausgehen. Dies wäre zum Beispiel bei einem Moped im Betriebszustand der Fall. Bei einem entleerten Moped müsste ggf. die Hausordnung oder der Vermieter selbst Aufschluss geben können. Wenn keine Gefahr des Benzin- oder Ölverlustes besteht und auch durch Abgase keine Brandgefahr entstehen kann, dann denke ich, es sei durchaus möglich das Moped im Keller einzulagern. Freundliche Grüße und viel Erfolg, Mietrecht-Einfach
__________________
Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch der Mitglieder! Es findet keine Beratung durch einen Fachanwalt statt! |
| Anzeigen: |
|
|
|
#3
|
|||
|
|||
|
Hallo liebe Gemeinschaft,
ich hätte mal eine Frage zum Mietrecht. Ich wohne in einer 3 Zimmer Wohnung mit Keller. Im Mietvertrag steht, dass ich keine Motorräder, Mopeds oder Roller und kein Benzin im Keller lagern darf. Ist es mir gestattet das Pocketbike, welches kein Benzin enthält und ich ausschleißlich als Spielzeug nutze, dort zu lagern? Da ich nun schon zum 2. Mal darauf angesprochen wurde, stellt sich mir noch eine 2. Frage: Inwieweit sind mündliche Abmahnungen zu bewerten? Gelten nicht wie sonst auch im normalen Leben nur schriftliche Abmahnungen und Aufforderungen? Vielen Dank für die Hilfe. |
|
#4
|
||||
|
||||
|
__________________
Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch der Mitglieder! Es findet keine Beratung durch einen Fachanwalt statt! |
![]() |
|
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|