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| Mietrecht allgemein Fragen zum Thema Mietrecht, die in keine passende Kategorie passen |
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#1
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Hallo an alle!
Ich bin am 01.04.2009 in eine neue Wohnung gezogen, die auch einen Balkon beinhaltet. Allerdings befindet sich bis zum heutigen Zeitpunkt noch keine Umrandung/Geländer daran, so dass der Balkon nicht genutzt werden kann. Ich habe einen sog. Doppelbalkon (direkter Anschluss zu den Nachbarn). Meine Frage ist jetzt, ob mein Vermieter verpflichtet ist, hier beidseitig einen Sichtschutz zu errichten!? Ist mir echt wichtig, das zu wissen. Hab schon ne Menge recherchiert, aber noch nichts gefunden (
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#2
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Hallo Annetorte,
erst einmal gilt es die Frage zu klären, ob der Balkon Bestandteil des Mietvertrags ist. Sollte dem so sein, dann ist der Vermieter auch dazu verpflichtet den Balkon in einem ordnunggemäßen Zustand zu halten und ihn nutzbar zu machen. Dazu gehört meiner Meinung nach auch ein Sichtschutz, wenn es sich um einen gemeinschaftlich genutzten Balkon handelt. Dieser Mangel wird ja auch sicher bei der Wohnungsbesichtigung schon aufgefallen sein oder? Gab es da schon irgendwelche Absprachen mit dem Vermieter bzgl. des Balkon? Freundliche Grüße, Mietrecht Einfach
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#3
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Hallo!
Naja, was heißt denn Bestandteil des Mietvertrages? In meinem Mietvertrag steht drin, das ein Balkon mitvermietet wird. Ja, natürlich ist der Mangel bei der Wohnungsbesichtigung schon aufgefallen und auch sofort von meinem Mann und mir angesprochen worden. Da hat der Vermieter gesagt, dass die Umrandung in ein bis zwei Wochen kommt und dann angebracht wird, allerdings haben wir uns nie darüber unterhalten, was das für eine Umrandung ist, weil ich davon ausgegangen war, dass er seitlich aus einem Sichtschutz besteht. Kennt man ja eigentlich gar nicht anders bei den sog. "Neubauten". Diese zwei Wochen sind nunmehr aber schon doppelt und dreifach vergangen und es ist natürlich alles ziemlich ärgerlich, zeitaufwendig und kostenintensiv für mich und meinen Mann... Liebe Grüße |
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#4
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Hallo Annetorte,
dann würde ich dir als nächsten Schritt eine Mahnung an den Vermieter vorschlagen. In dieser solltest du eine Frist zur Ausbesserung der Mängel angeben und mit einer Mietminderung drohen, um den ganzen ein wenig Druck zu verleihen. Bezug solltest du hierbei auch auf das geführte Gespräch bei der Wohnungsbesichtigung, sowie die zugesicherte Behebung der Mängel durch den Vermieter nehmen. Ich drücke dir die Daumen, dass es damit vielleicht schneller behoben wird, als mit reiner Geduld. Freundliche Grüße, Mietrecht Eicnfach
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#5
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Hallo an Alle
Bei mir ist es genau anders rum . Ich habe ein Sichtschicht dran und der Vermieter will das ich diesen entferne, da es ein bauliche Veränderung ist und der Sichtschutz NICHT ZUM GEBÄUDE PASST. Ich weiß jetzt nicht was ich machen soll. |
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#6
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Bitte eröffnen Sie einen neuen Thread. Es ist nicht zielführend, wenn man einen 3 Jahre alten Beitrag wieder ausgräbt.
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