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#1
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Ich bin Vermieter einer kleinen Wohnung. Der Mieter zahlt seit geraumer Zeit keine Miete und ist unauffindbar. Leider hat er das Schloss ausgewechselt, so dass ich weder renovieren, noch besichtigen kann. Auch scheinen wir einen Wasserschaden irgendwo zu haben, da die Wasseruhr läuft auch wenn alle Hähne in allen anderen Wohnungen geschlossen sind, so dass es vorstellbar ist, dass wir einen Rohrschaden in dieser Wohnung haben. Ist es mir rechtlich gestattet die Tür aufzubrechen?
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#2
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Hallo Andreas,
meines Erachtens nach fällt das gewaltsame Öffnen einer Wohnungstür immer in den Bereich des Hausfriedensbruch. Und Mieter sind berechtigt das Türschloss auszuwechseln, solange das alte aufbewahrt und bei Räumung der Wohnung wieder eingebaut wird! Wenn der Mieter keine Miete zahlt, unauffindbar ist und zusätzlich ein Waserschaden droht würde ich mal die Polizei kontaktieren, wie es in einem solchen Fall rechtlich aussieht. Auf jeden Fall würde ich zuerst eine fristlose Kündigung wegen Mietschulden gegenüber dem Mieter aussprechen. Ich hoffe ich war eine kleine Hilfe und würde mich freuen, wenn du uns mit deinen gewonnen Informationen auf dem Laufenden hälst. Freundliche Grüße, Mietrecht Einfach
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#3
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Danke für Deinen Kommentar.
Gekündigt habe ich dem Mieter schon vor mehreren Wochen, doch der Brief den ich geschrieben habe, liegt, zusammen mit Rechnungen, Mahnungen etc. in seinem Briefkasten, der schon ewig nicht mehr geöffnet wurde. Ich würde ihm ja ein Einschreiben schicken, aber wohin? Lt. Kündigung wäre der 31.12.09 der letzte Tag, wenn ich bis dahin nichts höre, werde ich wohl zusammen mir der Polizei, wenn es denn rechtens ist, die Tür aufbrechen. Da sieht man im Fernsehen Berichte über Mietnomaden und dann erwischt es einen selbst. Gibt es eigentlich Erhebungen wie oft das passiert? |
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#4
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Hallo Andreas,
eine offizielle Zahl ist mir nicht bekannt. Aber es gibt mittlerweile das eine oder andere Portal, um sich Mieterauskünfte einzuholen. Hierbei wird die Bonität, etc. des Mieters geprüft, damit man am Ende kein blaues Wunder erlebt. Dennoch würde ich empfehlen eine fristlose Kündigung zuzustellen. Der Form halber, da es bis zum 31.12. ja noch eine sehr lange Zeit sein kann. Und wer weiß in welchem Zustand die Wohnung ist. Ich würde dir auch empfehlen über das Verfahren einer Räumungsklage nachzudenken, da die Mieträume andernfalls rechtlich nur schwer freizubekommen sind! Lieben Gruß, Mietrecht Einfach
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#5
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Hey Andreas,ich hatte einen ähnlichen Fall.
Der Gang vor ein Gericht wird Dir nicht erspart bleiben.Wenn Du deine Wohnung zurück haben willst wird das ein langer Gang. Geändert von Steven (04.11.2009 um 22:00 Uhr) |
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