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#11
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wenn es bereits vor vertragsabschluss bekannt war, dass katzen nicht geduldet werden, dann verstehe ich nicht, wieso der MV überhaupt unterschrieben wurde.
wenn das erst nach dem vertragsabschluss bekannt wird, gilt das, was im MV steht. siehe hierzu mein tip zur einholung der zustimmung. ohne besonderen grund kann die zustimmung nicht verwehrt werden. wünsche oder meinungen des vermieters, die vom inhalt des mietvertrages abweichen, sind irrelevant. hier zählt das geschriebene wort im mietvertrag. Zitat:
der makler agiert aus eigenem profittrieb. dabei vertritt er zuerst die interessen seines auftraggebers (der vermieter), und dann vielleicht auch deine. zuallererst wird er aber versuchen, die minimalvoraussetzungen für seinen provisionsanspruch zu erfüllen: einen vertrag zwischen vermieter und mieter zustande bringen. das ist sein job. nicht mehr, nicht weniger. eine beratung des mieters gehört hier nicht zu seinen primären aufgaben. Geändert von Orion (21.07.2010 um 13:55 Uhr) |
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