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Mietvertrag Fragen zum Thema Mietvertrag |
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Ist dies ein sittenwiedriger Mietvertrag?
Ich habe einen Mietvertrag mit dem Freistaat Bayern seit dem 1.9.2016 geschlossen. Die Mietzeit wurde auf 3 ½ Jahre geschlossen. Unter Absatz 3 wurde folgendes vereinbart: Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass durch diesen Vertrag ein Anspruch des Betreibers auf Zuweisung von Asylbewerbern nicht eingeräumt wird, die Zuweisung vielmehr nur im Bedarfsfall erfolgt. Eine Beendigung der Unterbringung ist von Seiten des Freistaates Bayern für jeden Aufgenommenen jederzeit möglich.
Die ist meiner Meinung nach ist dies kein normaler Mietervertrag da wir auch Dienstleistungen übernommen haben, und dies vertraglich übernommen wurde. Das Landratsamt hat nun die Leute, die Asylanten alle wieder rausgenommen. Ich jedoch bin weiterhin vertraglich gebunden den Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Es wurden auch Nebenkosten vereinbart. Müssen diese noch weiter bezahlt werden, und ist dieser Vertrag überhaupt rechtsgültig? |
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#2
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AW: Ist dies ein Sittenwiedriger Mietvertrag?
Eigenartiger Mietvertrag, der nur aus dem Absatz 3 besteht...
Wenn ich mit dem Freistaat Bayern einen Mietvertrag über 3,5 Jahre abschließe, dann erwarte ich, dass während dieser Zeit die vereinbarte Miete gezahlt wird, egal ob die Wohnungen mit Asylbewerbern bewohnt sind oder nicht. Wenn hier aber etwas anderes abgeht, dann sollten Sie wohl besser einen Anwalt aufsuchen, dem Sie aber den ganzen Vertrag lesen lassen sollten. Der Anwalt wird ihnen dann erzählen, dass an dem Vertrag nichts sittenwidrig ist, sondern Sie sich über den Tisch haben ziehen lassen. |
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Stichworte |
allgemeinnütziger verein, asylanten, freistaat bayern, mietvertrag |
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